Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/46: PARCHEM: Anhörung zu den Departementsverordnungen des EDI zum neuen Chemikalienrecht · 9 Seiten
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3.3 Bemerkungen zu den departementalen Verordnungen
Die Zusammenlegung der beiden bisherigen Fachbewilligungsbereiche „Landwirtschaft“ und „Gartenbau“ ist von einigen kantonalen Stellen kritisiert worden. Diese schlagen vor, die Fachbewilligungen „Landwirtschaft“ und „Wald“ sowie „Gartenbau“ und „Spezielle Bereiche“ zusammenzufassen. Eine grosse Mehrheit begrüsst jedoch die vorgeschlagene Abgrenzung zwischen den Anwendungsbereichen.
Die Befürchtung, dass nach den bisherigen Verordnungen anerkannte Prüfungen oder Ausbildungsabschlüsse nicht auch weiterhin als gleichwertige Qualifikation gelten werden, wurde in mehreren Stellungnahmen geäussert.
Verschiedene Stellen beantragen, in den Fachbewilligungsausschuss (Art. 7) aufgenommen zu werden. Zum Teil wurde aber auch darauf hingewiesen, dass dieser, um seinen Zweck erfüllen zu können, nicht zu umfangreich sein
dürfe.
Einzelne Stellen äusserten sich auch zu den erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnissen (Anh. 1). Während einige einzelne Ergänzungen verlangten,
weisen andere darauf hin, dass die Aufzählung sehr umfangreich und wenig praxiskonform sei. Vereinzelt wurde auch eine bessere Übereinstimmung
zwischen den verschiedenen Verordnungen gewünscht.
Vereinzelte Stellungnahmen fanden den Kostenrahmen für die Prüfungen (Anh. 2 Ziff. 6) zu hoch und verlangten Ausnahmen für Studenten. Andere beurteilten ihn als zu eng und verlangten eine obere Grenze von 1'000 Franken.
Die meisten Stellen, die bereits heute Fachbewilligungsprüfungen durchführen, erachten eine praktische Prüfung als zu aufwändig und nur mit einem hohen Kostenaufwand realisierbar. Sie beantragen daher, auf eine obligatorische praktische Prüfung zu verzichten und die Mindestdauer der Prüfungen zudem auf 2 Stunden zu senken (Anh. 2 Ziff. 7). Damit soll ein optimales Kosten/Nutzen-Verhältnis erzielt werden.