Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/48: Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) · 40 Seiten
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F.2 Ja Nein Bemerkungen (Zitate), Förderung von E-Government/E-Administration
l'identifiant unique et qu'ainsi chaque canton devra créer son propre identifiant. Dans ce secteur, la position de la Confédération affaiblit par conséquent le développement de la cyberadministration.
nous vous confirmons notre désaccord sur le projet de la LSPIN, motivé par les difficultés de réalisation qu'elle implique et par les coûts qu'elle engendrerait. Nous estimons que la sécurité des données peut être assurée en utilisant des moyens plus simples et moins onéreux.
NW X Wir bedauern den Entscheid über den Verzicht auf einen EPID…Etliche skandinavische Länder sowie Österreich haben bereits einen verwaltungsweiten Personenidentifikator, welcher den Datenschutzrichtlinien im EU-Raum vollauf genügt…Wie bereits festgestellt können wir dem Verzicht auf einen EPID kein Verständnis entgegenbringen. Die Gelegenheit wird versäumt, wirkliche Rationalisierung zu erreichen, vor allem dem Hintergrund von e-Government und e-Administration. Wir lehnen daher diese Vorlage ab.
SBV X Ja
SGV (x) …wäre ein „universeller“ PIN nicht idealer gewesen, um die angestrebten Ziele zu erreichen?
SH X Die damals vorgeschlagene Schaffung von universellen, eidgenössischen Personenidentifikatoren für administrative Zwecke, die gleichzeitig auch für die Statistik verwendet werden können, wurde von den meisten Vernehmlassungsadressaten – so auch vom Kanton Schaffhausen – postiv aufgenommen. Aus Rücksicht auf datenschutzrechtliche Aspekte nimmt der Bund nun £Abstatnd von …[diesen] Vorschlag…Hinzu kommt, dass die Einführung sektorieller Personenidentifikator kein Garant ist zur Vermeidung von Missbräuchen, denn unter Verwendung moderner IT-Verfahren können widerrechtliche Verknüpfungen auch über Registersektoren hinweg erstellt werden…
Die im Bereich der e-Technologie führenden Länder arbeiten allesamt mit einem universellen Personenidentifikator. Die Praxis zeigt also, dass diese relativ einfache Lösung zweckmässig und effizient ist. Mit der vorgeschlagenen SPIN-Lösung würde die Schweiz ein einzigartig kompliziertes System einführen, das nicht nur beim Aufbau, sondern auch bei jedem künftigen Weiterausbau unnötige Kosten und Datenschutzprobleme verursachen würde. Die vorgeschlagene SPIN-Lösung könnte die Förderung von E-Government und E-Administration demgemäss eher beeinträchtigen.
SIK X Die SIK ist überzeugt, dass der ursprünglich angestrebte einheitliche, universelle Personenidentifikator (EPID/UniPID) für alle Bereiche der Verwaltung besser geeignet ist als die vorgeschlagenen sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN)… In der Diskussion über den Datenschutz in Zusammenhang mit der Identifikation bzw. Identifikationsnummern herrscht ein fundamentales Missverständnis, das in der Aussage „ein EPID erleichtert den Zugriff zu den Daten der betroffenen Person“ oder gar als Variante „ein EPID erleichtert den Zusammenschluss von Daten über eine Person“ (Profil, usw.) Niederschlag findet.
Dem ist aber in keiner Weise so. In der Tat sind zumal Zugriff zu einer Datei und Zugriff zu den Daten einer Person in dieser Datei zu unterscheiden. Niemand Seriöser behauptet, dass ein EPID den Zugriff zu einer - im allgemeinen geschützten – Datei in irgendeiner Weise erleichtern kann. Hingegen gibt es viele Leute, die tatsächlich glauben, dass man mit einem EPID, falls man den Zugriff zur Datei hat, die Daten einer Person innerhalb der Datei leichter suchen kann. Dem ist auch nicht so, denn ein Zugriff ist mit anderen Merkmalen wie Namen, Vornamen usw. auch leicht möglich für denjenigen, der sich auf illegale Weise den Zugriff auf eine Datei verschafft haben…
Nein.
Vorbemerkung: E-Government und E-Administration sind nur insofern förderungswürdige Bereiche, als sie eine effektive und effiziente Verwaltung unterstützen.
Die vorgeschlagene Lösung ist extrem aufwändiger in der Handhabung als die EPID-Lösung und bremst mit dem Verzicht auf den EPID die Entwicklung des eGovernement. Sie wird kaum auf Verständnis der Bevölkerung stossen (welcher Bürger wird gerne sehen, dass seine Steuergelder so verschwendet und seine eigenen Kontakte zur Verwaltung so komplex gemacht werden?).
Beispiel: Der Bürger kann sich ohne Identifikatoren nur mühsam per Internet identifizieren. Da er aber seine SPIN nicht kennen darf (vgl. Art. 12), muss er jedes Mal seine Identifikationsmerkmale angeben, was für ihn eine Hürde darstellen wird, die den Internetverkehr sinnlos machen kann.
Sollte die vorgeschlagene Lösung trotzdem umgesetzt werden, so muss man sich bewusst sein, dass ein Vorteil für die gesuchte Förderung des E-Government nur dann vorliegen kann, wenn die Person ihre Identifikatoren kennt (evtl. mit Vorbehalt im Bezug auf Strafverfolgung)…
Trotz unserem Verständnis für die psychologischen Momente, die im Hintergrund stehen, erachten wir den Grundsatz, dass die Bildung und Verwendung von 6 SPIN den notwendigen Datenschutz besser als ein EPID garantieren können, als völlig falsch. Im Gegensatz dazu birgt diese Lösung die grosse Gefahr, dass sich ihre unfassbare Komplexität in datenschutzwidrige Abläufe niederschlägt.
Die Annahme, dass bei sektoriellen Personenidentifikatoren eine widerrechtliche Verknüpfung von Personendaten, nicht mehr möglich sein soll, wurde nota bene in keinem der Dokumente der Vernehmlassung durch eine konkrete Begründung untermauert.
Eine erleichtert den Zugriff auf Daten sachlich gesehen überhaupt nicht. Eine SPIN bietet keinen zusätzlichen, wirksamen Datenschutz - als ein EPID - gegen Behörden, Personenkreise oder Personen, die bereit sind, in geschützte Dateien illegal einzugreifen.
Die Lösung mit 6 sektoriellen SPIN ist eindeutig nicht zielgerichtet, nicht zweckmässig, nicht effizient.
Aus den genannten Gründen empfiehlt die SIK mit Nachdruck, die im ersten Gesetzesentwurf