Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/48: Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) · 40 Seiten

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3. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, die Register im Bereich Bevölkerung in einem Sektor zu vereinen?

F.3 Ja Nein Bemerkungen (Zitate), 1 Sektor im Bereich Bevölkerung

AG X Die Zusammenfassung der Register… ist sachlich gerechtfertig und wird begrüsst.

AI X …unterstützt

AVDCH X Nous sommes favorables à cette démarche. Nous demandons simplement qu’elle ne soit pas à

sens unique, à savoir que d’autres acteurs aient un accès facilité à nos données et que nous ne puissions toujours pas consulter INFOSTAR, par exemple.

BBA X Grundsätzlich teilen wir die Haltung, dass Gesetze nicht übermässig mit Detailregulierungen

belastet werden sollen.

BE X …grundsätzlich als sinnvoll. Allerdings werden damit die Bedürfnisse der Kantone nicht

vollumfänglich abgedeckt…Aus Gründen der Klarheit ist bereits im Gesetz festzuhalten, dass diese enge sektorielle Zuteilung nur für Register des Bundes gilt und die Kantone in diesem Bereich abweichende gesetzliche Regelungen treffen können.

BE (Gde) X Minimallösung

BL X Cf. réponse pt. 2

BS X Die Gliederung …ist logisch und nachvollziehbar…Aus polizeilicher Sicht stellt sich grundsätzlich

die Frage der Verknüpfung des Sektors „Bevölkerung“ und des Sektors „Strafverfolgung“. Aus Sicht einer Verkehrszulassungsbehörde sind bis auf die Strafverfolgung (Verkehrsdelikte) sämtliche benötigten Bereiche abgedeckt.

CSP X …gut.

Digisigna X Ein einheitlicher Personenidentifikator innerhalb des Sektors Bevölkerung erbringt dasselbe

Resultat wie die Vereinigung der Register. Ohne einheitlichen Personenidentifikator ist die Vereinigung der Register im Bereich Bevölkerung zwingend, wenn Harmonisierung die Zielsetzung ist. Die vorgeschlagene Einführung von sektoriellen Personenidentifikatoren anstelle eines einheitlichen eidgenössischen Personenidentifikators führt zu einem komplexen und teuren System, welches fehleranfällig ist, und damit den Datenschutz nicht verbessert, sondern eher verschlechtert.

DSB X Die im Entwurf aufgeführten Sektoren gibt es als solche in der heutigen Verwaltungsstruktur nicht.

Die im Gesetz erwähnten Bezeichnungen sind nichts anders als Namen bzw. Labels. Entsprechend ist die Darstellung, es werde "pro Verwaltungssektor ... ein separater Identifikator verwendet" nicht aussagekräftig. Der erste und unentbehrliche Schritt in Richtung Definition der Sektoren besteht darin, die betroffenen Register zu nennen. Danach ist zu untersuchen, welche sektorübergreifenden Prozesse mit dem zu schaffenden Registerverbund unterstützt werden sollen.

Im übrigen dürfte die Bildung eines Sektors „Bevölkerung“ auf die Einrichtung eines eidgenössischen Bevölkerungsregisters hinauslaufen, dessen Schaffung aufgrund der bestehenden Kompetenzen von Bund und Kantonen mindestens derzeit nicht möglich ist.

eCH X Sofern kein einheitlicher Personenidentifikator eingeführt wird, ist die Vereinigung der Register im

Bereich Bevölkerung zu einem Sektor nötig. Andernfalls würden künstliche Grenzen aufgebaut,

welche die Zusammenarbeit massiv erschweren und verteuern würden. Dabei ist auch zu

berücksichtigen, dass in kleineren Gemeinden nicht selten dieselbe Person oder zumindest

Verwaltungseinheit für alle Personenregister zuständig ist.

EDSB x

ETH ZH X Das ist richtig und notwendig und wird auch von der Öffentlichkeit verstanden, wenn ihr gezeigt

wird, dass "der normale Bürger, die normale Bürgerin" ein hohes Interesse an einer klaren Identifikation aller Leute in unserem Land haben, während gleichzeitig ihre Privatsphäre durch wirksame gesetzliche Regelungen genügend geschützt wird.

FMH X Dies ist richtig und notwendig. Aus derselben Logik heraus, welche zur

Schaffung eines "Sektor Bevölkerung" geführt hat, muss aber auch ein eigener "Sektor Gesundheitswesen" geschaffen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass für das Gesundheitswesen kein eigener Sektor geschaffen werden soll…

Die Schaffung eines "Sektor Sozialversicherungen" (vgl. Art. 3 Entwurf) ist für das Gesundheitswesen untauglich und kontraproduktiv, weshalb die Gesetzesvorlage zurückzuweisen ist.

FR X Dans la mesure où l’identificateur universel devrait être abandonné, il s’agit d’une avancée

pratique significative.Ce regroupement correspond au besoin toujours plus présent d’avoir une vue d’ensemble de la population suisse dans son ensemble. Il permettra également de fournir un ensemble de prestations cohérent à l’ensemble de notre population.

GE X Le regroupement des registres de la population en un seul secteur nous parait légitime…A noter

que le projet „Etranger 2000“ auquel participe le canton de Genève prévoit déjà la création d’une