Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/72: Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens · 15 Seiten
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Zustimmung findet die Massnahme bei den Gewerkschaften (GBI, SMUV, Syna, Hotel & Gastro Union), mehrheitlich verbunden mit dem von ihren Dachverbänden vertretenen Anliegen (generelle Abschaffung des Arbeitgeberquorums), bei verschiedenen Arbeitgeberverbänden (Schweizerischer Tourismus-Verband, Hotelleriesuisse, Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen) und bei der Gemeinde Lausanne. Der ebenfalls zustimmende Centre Patronal spricht sich für eine Ausnahmeklausel zugunsten der KMU aus.
Negativ äussern sich die übrigen Arbeitgeberverbände (Verband schweizerischer Gemüseproduzenten, Arbeitgeberverband SMU, Gastrosuisse, Fédération des Entreprises Romandes, VELEDES, Fédération Genevoise des Métiers du Bâtiment, Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen, Autogewerbe-Verband der Schweiz, Swiss Retail Federation). Grund deren Ablehnung sind die Befürchtung der Überhandnahme der Grossbetriebe, das Risiko der Aushöhlung der Vertragsfreiheit und die Gefährdung der Sozialpartnerschaft, insbesondere auch durch eine Abnahme des Organisationsgrads auf der Arbeitgeberseite.
3.4. Schriftliche Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die meisten Antworten unterstützten den Vorschlag. Bei den Parteien ist die SVP die einzige Gegnerin der Massnahme, da sie darin eine Umgehung der Formfreiheit im Arbeitsvertragsrecht erblickt. Die FDP unterstützt die Massnahme als ein ausgesprochen verhältnismässiges Mittel zum Zweck. Die SP betrachtet - im Einklang mit den Arbeitnehmerdachverbänden (Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse, KV Schweiz) sowie mit den Gewerkschaften GBI, SMUV und Syna - die vorgeschlagene Regelung hingegen als eine Minimallösung: ihres Erachtens wäre sie nämlich in einem öffentlichrechtlichen Erlass zu verankern gewesen, und die Information hätte in einem einzigen Dokument erfolgen müssen. Die Hotel & Gastro Union stimmt der Massnahme zu, und erachtet die Kündigungsfristen als Teil der informationsrelevanten Umstände. Die Bestimmung sollte nach Ansicht dieser Gewerkschaft auch auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung finden.
Economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband befürworten die Informationspflicht, wobei sie anregen, dass die Informationen im Versäumnisfall nachgeholt werden können und dass keine strafrechtliche Sanktion bei Zuwiderhandlung einzuführen sei. Der Schweizerische Bauernverband lehnt den Vorschlag ab, der Schweizerische Gewerbeverband ebenfalls. Letzterer räumt aber gleichzeitig ein, dass sich eine starke Minderheit seiner Mitglieder mit der Informationspflicht abfinden könne, weil sie die Kontrolle erleichtere und der administrative Aufwand relativ gering sei.
Die überwiegende Mehrheit der Kantone (AI, BL, BS, FR, GE, SH, TI, VS, VD, ZH) und der VSAA befürworten den Vorschlag. Lediglich zwei Kantone (OW, ZG) lehnen ihn ab, und drei (AR, AG, BE) haben gar keine Stellungnahme abgegeben. Verschiedentlich wird bei den Befürwortern angeregt, zur Verhinderung von Diskriminierung der ausländischen Arbeitgeber solle die Informationspflicht auch im Entsendegesetz verankert werden (BL, BS, FR, VS, VD, VSAA). Weiter wird eine Regelung der Sanktionen bei Verstoss gegen die Informationspflicht vermisst (BS, TI, VS, ZH). BS schlägt dazu eine analoge Regelung zu Art. 337c OR vor.