Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/72: Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens · 15 Seiten
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1. Die Ausgangslage
Anlässlich der Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen Mitgliedsländer der Europäischen Union haben die Gewerkschaften eine Reihe von Forderungen gestellt, nach denen zusätzliche flankierende Massnahmen eingeführt werden sollten. Eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Sozialpartner prüfte diese Forderungen, die mit den sehr grossen Unterschieden bei den Löhnen sowie bei den übrigen Arbeitsbedingungen in diesen Länder begründet wurden. Die Gruppe gelangte zum Ergebnis, dass keine neuen materiellen Massnahmen notwendig waren, weil die vom Parlament im Jahr 1999 verabschiedeten als sinnvoll zu betrachten sind. Bei der Betrachtung der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Einführung der Instrumente zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen stellte es sich jedoch heraus, dass ein Bedarf besteht, zusätzliche Vollzugsinstrumente vorzusehen beziehungsweise gewisse Vollzugsmechanismen zu verbessern, klarzustellen und zu konkretisieren.
Im Ergebnis sind von der Arbeitsgruppe Massnahmen in den folgenden vier Bereichen vorgeschlagen worden: Anstellung von Inspektoren, Verstärkung des Vollzugs des Entsendegesetzes, zusätzliche Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen und schriftliche Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über wesentliche Bestandteile ihres Arbeitsvertrags. Ausserdem wurde den Vernehmlassungsadressaten die Frage nach der Notwendigkeit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Weitergabe von persönlichen Daten aus Firmen-Gesamtarbeitsverträgen an die tripartiten Kommissionen gestellt.
Am 30. Juni 2004 hat der Bundesrat das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren über den Bericht des seco zu eröffnen. Die Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen und jene der Volkswirtschaftsdirektoren, die Bundesgerichte, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, 9 Spitzenverbände der Wirtschaft und 19 interessierte Organisationen und Verbände wurden aufgefordert, sich dazu zu äussern. Das Vernehmlassungsdossier enthielt den Bericht der eidgenössischen Arbeitsgruppe „flankierende Massnahmen“ sowie den dazu gehörenden Gesetzesentwurf. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 17. September 2004. Insgesamt wurden 45 Stellungnahmen eingereicht.
15 Kantone äusserten sich zu Vorlage. Das Bundesgericht verzichtete auf eine Stellungnahme und das Versicherungsgericht nahm nicht an der Vernehmlassung teil.
Ferner äusserten sich 23 Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften dazu: economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse, der Kaufmännische Verband Schweiz, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, der Schweizerische Tourismus-Verband, die Hotel & Gastro Union, die Gewerkschaft Bau- und Industrie (GBI), die Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen (SMUV), die Gewerkschaft Syna, der Schweizerische Verband Lebensmittel Detaillisten (VELEDES), die Swiss Retail Federation, der Arbeitgeberverband Schweizerische Metall-Union (SMU), der Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten (VSGP), der Verband Schweizerischer Sicherheitsdientsleistungsunternehmen (VSSU), der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI), der Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS), der Centre patronal, die Fédération des Entreprises Romandes, die Fédération Genevoise des Métiers du Bâtiment.