Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/72: Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens · 15 Seiten
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Als unverhältnismässig (OW), unrealistisch (BL) oder unzweckmässig und wenig vollzugsfreundlich (BE) wird sie von insgesamt drei Kantonen abgelehnt. Keine Stellungnahme bezogen AR und AG.
Verworfen wurde die Einführung der Kautionspflicht von wenigen Arbeitgeberverbänden (Gastrosuisse, Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten, Arbeitgeberverband SMU, Autogewerbe-Verband der Schweiz). Als Ablehnungsgründe sind zu erwähnen: unverhältnismässige administrative Belastung und Unzweckmässigkeit (Gastrosuisse), Befürchtung von Retorsionsmechanismen/Reziprozität (Arbeitgeberverband SMU). Die übrigen Arbeitgeberverbände, die eine Stellungnahme abgegeben haben (Schweizer Tourismus-Verband, Hotelleriesuisse, Centre Patronal, Fédération des Entreprises Romandes, Fédération Genevoise des Métiers du Bâtiment, Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen), die Gewerkschaften (SMUV, GBI, Hotel & Gastro Union, Syna) und die Gemeinde Lausanne stimmten der Massnahme zu.
3.3. Zusätzliche Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Die linken Parteien (SP, Grüne), die Dachverbände der Arbeitnehmer (Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse, KV Schweiz) stimmen dieser Massnahme zu, halten jedoch dafür, dass auch ohne Lohndumping einzig das Unterstelltenkriterium von 50% gelten sollte und beantragen eine entsprechende Revision des AVEG. Die CSP befürwortet die erleichterte AVE ebenfalls. Die FDP, economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüssen zwar den Vorschlag, betonen jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit der rigorosen Einhaltung der übrigen Voraussetzungen einer AVE gemäss Art. 2 Absatz 2 AVEG. Die SVP betrachtet den Vorschlag als eine weitere Aushöhlung der Vertragsfreiheit und lehnt sie deshalb ab, genauso der Schweizerische Bauernverband und der Schweizerische Gewerbeverband, wobei letzterer die Anhebung des Arbeitnehmerquorums begrüsst.
Die Mehrheit der Kantone (BL, BS, FR, SH, TI, VS, VD, ZG, ZH) stehen der zusätzlichen Erleichterung der AVE positiv gegenüber, wenn auch einige Zweifel zur Funktionstüchtigkeit der Massnahme geäussert werden, weil das Quorum immer noch hoch sei (BL, BS, FR, ZH). Diese Kantone fordern zur einfacheren Ermittlung des Quorums, dass der Zugang zu statistischen Daten bezüglich der Zahl der Beschäftigten in einer Branche sichergestellt werde und für die AVE verbindlich sei.
Der Kanton GE ist hinsichtlich dieser Massnahme zögernd und fordert eine nochmalige Prüfung derselben: Gezweifelt wird an der effektiven Vereinfachung der AVE durch die Quorums-Anpassung einerseits, und andererseits befürchtet man ein Überhandnehmen der Grossbetriebe zulasten der KMU. Durch den Wegfall des Arbeitgeberquorums entstehe zudem das Risiko, dass die Arbeitgeber sich nicht mehr in Verbände organisieren.
Einzig der Kanton AI widersetzt sich der vorgeschlagenen Gesetzesänderung, weil das Vertrauen fehle, dass die übrigen Voraussetzungen einer AVE hinreichend geprüft würden, und die KMU zufolge von AVE für Grossbetriebe geschaffene Regelungen übernehmen müssten. Dieser Kanton möchte die AVE generell abschaffen.
AR, AG, BE, OW und der VSAA gaben zu diesem Punkt keine Stellungnahme ab.