Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/72: Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

3.2. Verstärkung des Entsendegesetzes

3.2.1. Meldeverfahren

Abgesehen von der SVP stimmen sämtliche Parteien diesem Vorschlag zu. Die Ablehnung der SVP beruht auf der Befürchtung, dass der Bundesrat die ihm zugeteilte Kompetenz zu weitgehend ausschöpfe. Die FDP erachtet die Kompetenzdelegation für sinnvoll, sofern sie mit Zurückhaltung ausgeübt werde und die Meldung nur die wichtigsten und aussagekräftigsten Daten umfasse.

Ebenfalls Zustimmung findet die Massnahme bei der Mehrheit der Kantone (AR, BL, BS, FR, GE, SH, TI, VS, ZG). Ausdrücklich abgelehnt wurde die Massnahme nur vom Kanton AI, mit der Begründung, die durch sie verursachte finanzielle und zeitliche Belastung der Unternehmen sei zu gross.

Der VSAA und der Kanton BE sind der Auffassung, dass die Meldung der Qualifikation eines Arbeitnehmers nicht sehr sinnvoll sei, weil die Berufsbezeichnungen von Land zu Land variieren würden und zudem weitere Kriterien zur Feststellung des üblichen Lohnes entscheidend seien, wie die Grundausbildung und die Berufserfahrung. Die Orts- und Berufsüblichkeit sei auch anderweitig abzuklären.

Bei den Dachverbänden der Wirtschaft fand die Massnahme mehrheitlich Anklang. Nur der Schweizerische Bauernverband war dagegen, während der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse anregten, dass die Übermittlung der Meldung an die paritätischen Kommissionen gemäss Art. 6 Abs. 3 EntsG nicht unbedingt unverzüglich zu erfolgen habe und hinsichtlich deren Form den übermittelnden Behörden ein Ermessensspielraum belassen werde. Auch wird von diesen zwei Verbänden befürchtet, dass die Kompetenzdelegation an den Bundesrat zu einer übermässigen Ausdehnung der zu meldenden Daten führen könnte. Der KV Schweiz verlangt demgegenüber, dass die Meldung auch den paritätischen Kommissionen von nicht allgemein verbindlich erklärten GAV zu übermitteln sei, um die Beobachtung der Löhne sicherzustellen.

Abgelehnt wird der Vorschlag von einigen Arbeitgeberverbänden (Verband schweizerischer Gemüseproduzenten, Arbeitgeberverband SMU, Gastrosuisse, Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen, Autogewerbeverband der Schweiz), mit der Begründung, er führe zu einem zu grossen administrativen Aufwand für die Betriebe. Von den übrigen Arbeitgeberverbänden, die sich zur Massnahme äusserten (Hotelleriesuisse, Schweizerischer Tourismus-Verband, Fédération des Entreprises Romandes, Centre Patronal, Fédération Genevoise des Métiers du Bâtiment), von der Gemeinde Lausanne sowie von den Gewerkschaften (SMUV, GBI, Syna, Hotel & Gastro Union) wurde ihr hingegen beigepflichtet. Nach der Auffassung von SMUV und GBI soll die Meldung auch den Lohn und die Arbeitszeiten enthalten.

3.2.2. Verpflichtung der entsenden Arbeitgeber zu Leistung von Vollzugs- und Weiterbildungskosten

Abgesehen von der SVP wird die Massnahme bei den Parteien begrüsst. Die SP regt zusammen mit den Arbeitnehmerdachverbänden (SGB, KV Schweiz) an, dass auch die Personalverleiher, die in AVE-GAV Branchen tätig sind, der Beitragspflicht hinsichtlich