Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Vernehmlassung NFA 7. Öffentliche Finanzen

montagne).

Schweizerischer Die Erweiterung, wonach die Bundesbeiträge den Gemeinden und Städten vom Gemeindeverband Kanton anteilmässig erstattet werden, wird ausdrücklich begrüsst.

economiesuisse Il serait souhaitable de réexaminer l'Art. 20 al. 4 du projet de révision de la LSu,

parce que l'objectif de la RPT est essentiellement de redéfinir les relations entre les cantons et la Confédération.

Stadtrat Winterthur Die Erweiterung des SuG mit Art. 20a Abs. 4, wonach die Bundesbeiträge den

Städten und Gemeinden vom Kanton anteilsmässig erstattet werden, wird ausdrücklich begrüsst. Es wird gefordert, dass diese Erweiterung des SuG bestehen bleibt.

7.3. Direkte Bundessteuer

Der Neuregelung im Bereich der Direkten Bundessteuer wird im Allgemeinen zugestimmt. Vereinzelt wird allerdings die mögliche Regelung kritisiert bzw. abgelehnt, wonach der Kantonsanteil an der Direkten Bundessteuer auf 15% gesenkt werden könnte, wenn die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern sollten.

Tabelle 18 Anträge zum Bereich „Direkte Bundessteuer“

BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge

DBG Kanton Zürich Es wird die Ansicht vertreten, dass die massgeblichen statistischen Grundlagen

der Zahlungsströme des soziodemografischen und geografisch-topografischen Lastenausgleichs allgemein akzeptiert werden müssen. Als besondere Massnahme der Qualitätssicherung wird deshalb die Errichtung einer Stelle der Kantone oder allenfalls des Bundes gefordert, welche die Qualität der statistischen Daten (nicht nur jene der Direkten Bundessteuer) für die Berechnung des Ressourcenausgleichs sowie des Lastenausgleichs sicherstellt und gleichzeitig Clearingstelle für die Kantone ist.

Kanton Bern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Obwalden Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Glarus Stimmt der Neuregelung grundsätzlich zu. Ausnahme: Die auf S. 62 des

Schlussberichtes erläuterte mögliche Regelung, wonach der Kantonsanteil an der Direkten Bundessteuer auf 15% gesenkt werden könnte sollten die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern (nämlich wenn sich die Globalbilanz in den nächsten Jahren zu Ungunsten des Bundes verschieben würde), wird nicht akzeptiert. Damit wird ein wesentlicher Teil des Risikos der finanziellen Auswirkungen der NFA auf die Kantone abgeschoben. Zudem wird eine Veränderung der Globalbilanz zu Ungunsten der Kantone erwartet. Hierzu stellt sich die Frage, wo die Kantone die Möglichkeit haben, eine allfällige Schlechterstellung zu kompensieren.

Kanton Zug Stimmt der Neuregelung zu.

Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.

Kanton Solothurn Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Basel-Stadt Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Basel- Stimmt der Neuregelung zu.

Landschaft

Kanton Appenzell Stimmt der Neuregelung zu, wenn der Mechanismus, der den Kantonsanteil Ausserrhoden festlegt, auf beide Seiten spielen kann. Somit wird erwartet, dass bei einer

veränderten Globalbilanz der Bundesrat in der dritten NFA-Botschaft auch eine adäquate Gesetzesänderung zu Gunsten der Kantone beantragen wird.

Kanton St.Gallen Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Graubünden Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Aargau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Thurgau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Tessin Stimmt der Neuregelung zu.

Canton de Genève Le nouveau règlement est approuvé.

Canton du Jura La solution proposée correspond au concept RPT. La possibilité d'abaissement

à 15% ne satisfait que si elle permet de limiter la volatilité globale du système de péréquation financière envers les cantons financièrement faibles.

Freisinnige Demokrati- Stimmt der Neuregelung zu.

sche Partei der

Schweiz

Christlichdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.

Volkspartei

Evangelische Volkspar- Stimmt der Neuregelung zu.

tei der Schweiz

economiesuisse economiesuisse est d'avis que la part de l'impôt fédéral direct revenant aux

cantons ne devrait pas être abaissée au-dessous du seuil de 17%. Un

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