Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 207Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit

sozialen Unternehmungen?

ISEG Art. 3-7 Freisinnige Demokra- Die Projektleitung der NFA wird aufgefordert die vorliegenden Schätzungen der tische Partei der personellen Auswirkungen zu kommunizieren, damit auf dieser Basis transpa-Schweiz rente Massnahmen erarbeitet werden können.

ISEG Art. 4 Kanton Bern Der Begriff "Anerkennung" durch einen Kanton ist im ISEG unbedingt klar zu

definieren (im Sinne der nachstehenden Begründung).

Begründung: Eine Anerkennung gemäss Art. 4 ISEG erfolgt nur dann, wenn eine Institution zumindest die in Art. 4 Abs. 2 ISEG erwähnten Bedingungen erfüllt und der Bedarf nachgewiesen ist (d.h. wenn die Institution auf der Bedarfsplanung geführt wird). Der Kanton beteiligt sich gemäss Art. 6 ISEG mindestens soweit an den Kosten des Aufenthalts in einer anerkannten Institution, dass keine invalide Person wegen diesem Aufenthalt Sozialhilfe benötigt. Dem Standortkanton steht es aber frei, weiteren Institutionen (unabhängig vom ausgewiesenen Bedarf) eine Betriebsbewilligung zu erteilen, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. An der Finanzierung dieser Institutionen beteiligt sich der Kanton nicht. Eine Betriebsbewilligung ist also nicht gleichbedeutend mit einer Anerkennung gemäss ISEG und damit mit einer Subventionsberechtigung.

Kanton Aargau Die diversen Beschwerdemöglichkeiten bis vor Bundesgericht werden im vor-

gesehenen Ausmass abgelehnt. Sie sollen nochmals überprüft werden, da sie zu weitreichend sind und die kantonalen Handlungsfreiheiten zu stark einschränken.

Sozialdemokratische Grundsätzlich einverstanden. Die SP beantragt jedoch, im Sinne einer Ergän-Partei der Schweiz zung die anliegen zur Qualitätssicherung, Punkt 2 der Motion 04.3731, einzu-

bauen.

Schweizerischer Es wird beantragt als Ergänzung die Anliegen zu Qualitätssicherung von Punkt Gewerkschaftsbund 2 der Motion 04.4731 einzubauen.

Kaufmännischer Stimmt der Neueregelung zu. Beantragt jedoch, ergänzend die Anliegen zur Verband Schweiz Qualitätssicherung von Punkt 2 der Motion 04.4731 einzubauen.

Zentrum für Selbst- Da das Gesetz die "soziale Eingliederung" zum Ziel habe (Titel) müssen die bestimmtes Leben Institutionen logischerweise auch am Eingliederungserfolg gemessen werden.

Wenn das Gesetz aber auch Institutionen anerkennt, die nicht auf soziale Integration abzielen, ist dies intransparent. Daher muss die Zielsetzung offen deklariert werden.

Haus Tobias Fragen des Vernehmlassers:

- Sind Verträge zwischen Einzelpersonen nicht anpassungsfähiger auf wechselnde Situationen und veränderte Bedingungen, denn Leistungsvereinbarungen, Betriebskonzepte, Leitbilder, Statuten etc. von/zwischen Körperschaften unterschiedlicher Hierarchiestufen?:

- st der vorliegende Gesetzesentwurf geeignet, den zeitgenössischen Paradigmawechsel (Individual- statt Objektfinanzierung) mit zu vollziehen?

- Ist es noch immer zu wenig bekannt und anerkannt, dass bestimmte Leistungserbringer (Einzelpersonen und Kleininstitutionen) ökonomischer und effizienter agieren als andere (Grosseinrichtungen), um soziale Eingliederung zu erreichen und den UN-Vorgaben eher entsprechen, nach denen so weit als möglich die üblichen Lebensumstände zu ermöglichen sind?

- Ist das ISEG ein Instrument, die tradierten Sonderungsmechanismen aufzuheben?

- Ist Finanztransparenz mit dem ISEG tatsächlich eher zu erreichen als ohne?

- Sind die betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen, resp. ihre Rechtsvertretungen, nicht selbst die wirklichen Experten, welche den Eingliederungserfolg und die Qualität der erbrachten Leistungen am ehesten zu beurteilen hätten?

- Ist die tatsächliche Unabhängigkeit von Fachgruppen und Experten gewährleistet?

- Ist die seit Jahren anschwelende Kostenexplosion durch das neue Gesetz aufzuhalten?

- Sind hinsichtlich der Resultate des bisherigen mehrstufigen Qualitäts-Managements durch das ISEG Besserungen zu erwarten?

- Sind die Ergebnisse der NF-Studie genügend berücksichtigt, wonach im Vergleich mit umliegenden Ländern trotz eines gewaltigen Budget-

Volumens die Integrations-Resultate hierzulande wenig schmeichelhaft sind?

ISEG Art. 4 Abs. 1 Fachstelle Assistenz Folgende Änderungen werden beantragt: "Der Kanton anerkennt die Institutio-Schweiz nen, die für die Umsetzung von Artikel 2 nötig sind."

ISEG Art. 4 Abs. 1, What's social - Büro Folgende Änderung wird beantragt:

neu Art. 5 Abs. 1 für Sozialfragen "Die unter Art. 4 Abs. 1 beauftragte Organisation empfiehlt den Kantonen die dangerdan Institutionen."

Begründung: Eine Struktur der schweizweit angeglichenen Profilierung aller Institutionen ermöglicht es, einen für die jeweilige Institutionskategorie überprüfbaren und vergleichbaren Qualitätsstandard zu erreichen. Eine an die Profilierung gebundene einheitliche Tarifierung garantiert die wirtschaftliche Führung der Institutionen. Die finanziellen Mittel lassen sich zudem leichter budgetieren, da durch eine einheitliche Tarifierung die Kosten für eine angepasste Platzierung sofort ersichtlich und nicht mehr institutionenabhängig sind.

- 177 -