Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Vernehmlassung NFA 16. Weiteres Vorgehen

die Gefahr, dass im Rahmen der NFA und in Anbetracht der fehlenden finanziellen Mittel Entlastungen der Kantone nicht an die Städte und Gemeinden weitergegeben werden, Belastungen jedoch ohne Weiteres auf die unterste Stufe abgewälzt werden. Daher wird gefordert, dass die Haushaltsneutralität auch zwischen den einzelnen Kantonen und ihren Gemeinden gelten müssen. Diese Forderung soll in der Botschaft des Bundesrates festgehalten werden.

Weiter ist sicherzustellen, dass die Bundesmittel in jedem Fall den Städten und Gemeinden als Leistungserbringer zukommen. Dies gilt auch für Entlastungsmassnahmen wie den soziodemografischen Lastenausgleich.

Bezüglich der Kantonalisierung der kollektiven Sozialleistungen wird erwartet, dass der Bund und die Kantone die, im Abstimmungskampf, abgegebenen Versprechungen strikte eingehalten werden.

Die Bestimmungen des Subventionsgesetzes sind das absolute Minimum. Es ist zu prüfen, ob auch in den jeweiligen Leistungsaufträgen und in allfälligen weiteren Gesetzesbestimmungen ähnlich Formulierungen vorgesehen werden müssen. Damit die Rechte der Leistungserbringer im Streitfall einklagbar sind, müssen die Programmvereinbarungen als Verfügung und nicht als Verträge ausgestaltet werden.

Im Weiteren ist es unerlässlich, dass in der Interkantonalen Rahmenvereinbarung mit Lastenausgleich die Bestimmungen zu Gunsten der Gemeinden und Städte als Werkersteller in der definitiven Fassung beibehalten werden.

Der Schweizerische Städteverband ist weiterhin bereit, bei der Verwirklichung der NFA mitzuwirken. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anliegen der Städte und grösseren Gemeinden Berücksichtigung finden.

Freisinnige Demokra- Es wird gefordert, dass die neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen konsequent und zügig tische Partei der umgesetzt wird.

Schweiz

Freisinnige Demokra- In der weiteren Umsetzungsarbeit soll auch die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich näher tische Partei der aufgezeigt werden. Sie ist ein wichtiges Element für die Gesamtbeurteilung der NFA

Schweiz

Für die weiteren Arbeiten ist eine gebührende Vertretung der Geber- bzw. Agglomerationskantone in die Projektorganisation aufzunehmen, insbesondere ist auch der Kanton Zug zu berücksichtigen.

Ein fairer, von Geber- und Nehmerkantonen akzeptierter Ressourcenausgleich wird dann realisiert werden können, wenn die relevanten Angaben der Kantone nach allseits anerkannten und transparent gemachten Kriterien erfolgen. Diesem Umstand ist die notwendige Beachtung zu schenken.

Christlichdemokrati- Es wird gefordert, dass diese ausserordentlich wichtige Neugestaltung des schweizerischen Föderalismus sche Volkspartei rasch, zielgerichtete und umfassend umgesetzt wird.

Christlichdemokrati- Die CVP befürwortet eine rasche Umsetzung der neuen Zusammenarbeitsformen und Ausgleichsinstrusche Volkspartei menten. Eine Inkraftsetzung bis zum 1. Januar 2008 würde begrüsst. Dabei muss den Kantonen aber

genügend Zeit eingeräumt werden. Deshalb wird gefordert, dass die parlamentarischen Debatten bereits vor dem Herbst 2006 abgeschlossen werden, entgegen dem Vorschlag des Bundesrates.

Bezüglich der Dotierung der Ausgleichsgefässe sollen möglichst bald klare und auf einer befriedigenden Datenbasis beruhende Zahlen publiziert werden, um die Diskussion zu versachlichen.

Im Weiteren wird gefordert, dass neben der NFA weitere Projekte, welche für eine Föderalismusreform von eminenter Bedeutung sind ebenfalls verfolgt werden und der Bund weiterhin eine aktive Rolle in der Unterstützung der Regionen bei ihrer Potentialausschöpfung wahrnimmt.

Schweizerische Vom Bundesrat wird verlangt, eine neue Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche die oben beschriebenen Volkspartei Mängel behebt. Ansonsten droht der Bundesrat, die gesamte Neugestaltung des Finanzausgleichs zu

gefährden. Jede neue Aufblähung des Verwaltungsapparats, sämtliche Mehrkosten für die öffentliche Hand und alle für die Wirtschaft schädlichen Gesetzesänderungen werden von der SVP bekämpft.

economiesuisse La concurrence fiscale intercantonale doit être préservée, car c'est sur elle que repose en grande partie la

pérennité de la compétitivité fiscale de la Suisse. De plus, il faut prendre garde à ce que la nouvelle péréquation financière ne pèse pas trop lourdement sur les cantons les plus dynamiques. Un nivellement excessif des ressources aurait des conséquences économiques négatives pour l'ensemble du pays.

Il est impératif que la péréquation financière se base sur des critères quantitatifs fiables. A ce titre, une base de données vérifiable devra être établie avant que la réforme ne soit mise en œuvre. Celle-ci devra être accompagnée d'informations détaillées quant aux conséquences financières de la nouvelle péréquation pour les cantons et pour la Confédération. En l'absence d'informations précises, les politiques financières des collectivités publiques risquent de se révéler inadéquates.

La nouvelle péréquation doit proposer une redistribution des ressources reposant sur des principes prévisibles pour les cantons. La limite constitutionnelle de 80% acceptée par le parlement dans le cadre de la péréquation des ressources doit être contraignante. De plus, pour que ce plafond ait un effet stabilisateur sur le volume des contributions cantonales, il faut s'assurer que la part fédérale ne sera pas continûment revue à la hausse par le parlement.

economiesuisse Un volet important de la réforme, la péréquation financière au sens strict, sera la prochaine grande étape

de la RPT. Pour economiesuisse, il faut prendre garde à ce que le nouveau système péréquatif ne menace pas de facto les principes de la concurrence fiscale intercantonale. De plus, les nouveaux mécanismes de

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