Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten

Angesichts der vorgesehenen Inkraftsetzung der NFA auf den 1. Januar 2008 wird bezüglich der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet eine Verlängerung bis auf Ende 2007 verlangt.

Übergangsbestimmungen

Die Mehrheit der Kantone sowie die politischen Parteien FDP, CVP und EVP sprechen sich für die Aufnahme einer Übergangsbestimmung auf Bundesebene aus, welche es ermöglicht, die Umsetzung der Übergangsregelungen in Art. 197 Ziff.2, 4 und 5 BV an die einzelnen Kantonsregierungen zu delegieren. In Bezug auf die Frage, welches Organ in den jeweiligen Kantonen für die Anwendung der Übergangsbestimmungen zuständig sein wird, werden sowohl die kantonale Regierung als auch verschiedene kantonale Departemente, Direktionen und Ämter angegeben.

Landwirtschaft

Mehreren Kantonen sowie auch der SVP ist es im Zusammenhang mit den angestrebten Strukturverbesserungen ein wichtiges Anliegen, dass sich der Bund in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz (NHG), Wanderwege (FWV) und Gewässerschutz (UVPV) auf strategische Vorgaben beschränkt. Damit Projekte nach einer kantonalen Prüfung nicht erneut vom Bund geprüft werden müssen, wird gelegentlich vorgeschlagen, eine entsprechende Formulierung ins SuG und ins NHG aufzunehmen. Zudem wird verschiedentlich die Einschränkung des Beschwerderechts gefordert. Ferner wird es als wichtig erachtet, dass die bestehenden bewährten Instrumente neben den Programmvereinbarungen weiterhin verwendet werden können.

Sowohl den neuen Bestimmungen im Bereich der Tierzucht als auch der landwirtschaftlichen Beratung wird mehrheitlich zugestimmt.

Wald, Jagd und Fischerei

Obschon die Neuregelungen im Bereich Wald nicht grundsätzlich abgelehnt werden, machen diverse Kantone Bemerkungen und Vorschläge dazu. Ein wichtiges Anliegen ist ihnen dabei, dass der Wald als „integraler Bereich“ verstanden wird. Ausserdem ist die Waldwirtschaft zur Sicherung der Waldnutzung für Schutz und Biodiversität auf Mittel aus dem geografischtopografischen Lastenausgleich angewiesen, da künftig weniger zweckgebundene Mittel zur Verfügung stehen.

Aufgrund der Anpassungsarbeiten, welche sich durch die neuen Finanzierungsformen für die Kantone ergeben, werden zusätzlich Übergangsregelungen verlangt. Eine weitere Forderung lautet, dass es in der Übergangsphase möglich sein sollte, laufende Projekte in die Programmvereinbarungen zu integrieren. Ferner wird einerseits erwartet, dass der Bund auf eine Harmonisierung der Waldwirtschaft hinwirkt, dass andererseits bei ausserordentlichen Naturereignissen flexible Anpassungen der Programmvereinbarungen möglich sind.

Die neuen Bestimmungen zur Jagd und zur Fischerei werden von der Mehrheit der stellungnehmenden Vernehmlasser unterstützt und nur punktuell kritisiert.

economiesuisse lehnt die gesamte Vorlage zu Wald, Jagd und Fischerei mit der Begründung ab, dass diese Bereiche vollständig entflechtet werden sollten.

Nationalbankgesetz

Die Neuregelung wird von allen Vernehmlassern, die sich dazu geäussert haben, gutgeheissen.

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