Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

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Vernehmlassung NFA 5. Natur- und Heimatschutz

Regelungen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet werden.

Die Bindung der Bundesmittel an die Finanzkraft der Kantone und an den Wert ihrer Natur- und Landschaft ist beizubehalten.

Ländliche und voralpine/alpine Kantone sind in ihrer Arbeit des Natur- und Landschaftsschutzes in einem Umfang zu unterstützen, dass die Erhaltung der Naturwerte gesichert werden kann.

Die Mehrjahresprogramme der Naturschutzfachstellen der kleineren Kantone müssen ausreichend flexibel gestaltet werden können, damit kurzfristige Jahresschwerpunkte und regionale Besonderheiten möglich sind.

Die Wirkungskontrolle über den Einsatz der Naturschutzmittel kann nicht einfach vollständig und als Voraussetzung für die Bundesmittel den Kantonen überbunden werden. Der Bund muss eine fachlich und kantonsübergreifende koordinierende Funktion ausüben bei der Erarbeitung von einfachen und methodisch zuverlässigen Wirkungs- und Erfolgskontrollen. Dies ist bei der Umsetzung auf Stufe NHG durch den Bund zu berücksichtigen.

Kanton Appenzell Der Natur- und Landschaftsschutz bleibt eine Verbundaufgabe von Bund und Kan-Innerrhoden tonen. In diesem Bereich besteht die Gefahr, dass sich der Bund finanziell immer

mehr aus der Verantwortung verabschiedet. Gleichzeitig will er aber keine Kompetenzen an die Kantone abgeben. Dies wird als inakzeptabel erachtet und muss deshalb neu geregelt werden. Seit 1987 hat sich die Anzahl der Bundesinventare stark vermehrt. Dabei wurden den Kantonen je länger je mehr Vollzugsaufgaben zugewiesen, wobei der Handlungsspielraum bewusst klein gehalten wurde. Dies hat zu Unstimmigkeiten und Frust geführt. Von einer echten Partnerschaft war nicht viel zu spüren. Wie es scheint, wird die Flut von Inventaren noch nicht gebremst (jüngstes Beispiel: Naturpärke).

Aus diesen Gründen werden folgende Anträge gestellt:

a) Die Kompetenzen und der Handlungsspielraum für die Kantone müssen vergrössert werden.

b) Die Kontrollmethoden müssen mit einem minimalen Aufwand durchgeführt werden können.

Kanton Graubünden Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Aargau Stimmt der Neuregelung mit Vorbehalt zu. Es wird beantragt, die Kantone bei der

Entwicklung des Standard-Leistungsauftrags von Anfang an einzubeziehen, v.a. bei den Vorgaben des Bundes für die kantonalen Mehrjahresprogramme, beim Kennzahlensystem, beim Katalog der Umsetzungs- und Wirkungsziele, beim Raster der Berichterstattung und beim Finanzierungsmodell.

Kanton Thurgau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Tessin Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Wallis Le système de subventionnement sur la base d'un programme pluriannuel est favo-

rable car il laisse plus de liberté au canton et diminuera, à moyen terme, le travail administratif. L'abandon de la péréquation basée sur la capacité financière au profit de la nouvelle péréquation financière signifiera une diminution des subventions fédérales. S'agissant de ce domaine, il conviendra d'examiner attentivement si ces importantes diminutions peuvent être prises en charge par le fonds destiné à la compensation des charges excessives (CCG).

Canton de Neuchâtel Le system actuel est jugé positif. Le Canton de Neuchâtel craint que le nouveau

système de subventionnement global pour les prestations convenues dans des conventions-programmes conclues entre la Confédération et les cantons sur la base de programmes cantonaux pluriannuels occasionne une surcharge administrative pour les cantons. C’est pourquoi il souhaite que la Confédération mette tout en œuvre pour ne pas en arriver là.

Canton de Genève Le nouveau règlement est approuvé.

Canton du Jura Les cantons financièrement faibles, dotés de structures administratives réduites, se

retrouveront vraisemblablement dans une position de faiblesse dans l'élaboration des conventions-programmes. La question de l'efficacité de la nouvelle solution reste ouverte si la Confédération n'engage pas des actions visant à limiter les effets de ce déséquilibre. Le Canton du Jura se demande si l'introduction d'un système mixte axé également sur les projets individuels (devant répondre à des critères à définir) ne devrait pas être mise en œuvre.

Freisinnige Demokra- Die Projektleitung der NFA wird aufgefordert die vorliegenden Schätzungen der tische Partei der personellen Auswirkungen zu kommunizieren, damit auf dieser Basis transparente Schweiz Massnahmen erarbeitet werden können.

Christlichdemokrati- Stimmt der Neuregelung zu.

sche Volkspartei

Evangelische Volks- Stimmt der Neuregelung zu.

partei der Schweiz

Schweizerischer Gleiche Haltung wie economiesuisse.

Arbeitgeberverband -

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