Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 145 Seiten
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Vernehmlassung
T.eilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Anderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de /a loi sur l'assurance-maladie et
modification de l'ordonnance sur l'assurance-maladie
Ergebnisse im Einzelnen Resultats en detail
Vorbemerkung Remarque preliminaire
Die von den Antwortenden vorgebrachten Les avis, les suggestions et les demandes Meinungen, Anregungen und Forderungen exprimes dans les reponses ne font ici l'objet werden weder gewichtet noch bewertet. ni d'une appreciation ni d'une evaluation.
Die Ausführungen wurden teilweise gekürzt. Les exposes ont en partie ete raccourcis.
Vorlage 1A/Projet 1A
Strategie/Strategie
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suaaestions, propositions Auteurs
Die Standeskommission begrüsst die Strategie des Bundesrates, die Revisionsvor- Al haben in zwei Pakete aufzuteilen; die Erfahrungen mit der 2. KVG-Revision, bei weleher die Kombination verschiedenster Revisionsthemen zu einer ablehnenden Mehrheit führte, machen dies notwendig. Ebenso erachtet die Standeskomm ission die
Vorlage von separaten Botschaften für die verschiedenen Bereiche des Gesetzge-
bungspaketes 1 als richtig. Hier herrscht dringlicher Handlungsbedarf, da diejenigen Bereiche des KVG einer Lösung zugeführt werden müssen, bei denen aufgrund der Ende dieses Jahres oder im Verlaufe des Jahres 2005 auslaufenden Regelungen
unmittelbarer Anschlussbedarf besteht. Die Standeskommission legt Wert darauf,
dass im Zusammenhang mit der Vorlage einer Gesetzesrevision die finanziellen
Auswirkungen jedes gewichtigeren Neuregelungsvorsch lages im voraus transparent gemacht und realistisch hochgerechnet werden. Dabei ist auch der zusätzliche Ad-
ministrativaufwand für Leistungserbringer, Versicherer und Kantone im Vollzug aufzuzeigen. Nur bei Kenntnis auch der finanziellen Auswirkungen besteht eine seriöse Entscheidbasis.
Die Aufteilung auf verschiedene Gesetzgebungspakete mit je mehreren Teilvorhaben AR drängt sich angesichts der Erfahrungen mit der 2. KVG-Revisionsvorlage auf. Mit
dem Gesetzgebungspaket 1 ist der dringlichste Handlungsbedarf insofern abge-
deckt, als diejenigen Bereiche des KVG einer Lösung zugeführt werden, bei denen
aufgrund auslaufender Regelungen unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Dem
etaooierten Vorgehen ist deshalb zuzustimmen.
W ir begrüssen grundsätzlich das geplante rasche Vorgehen in jenen Bereichen, in BE denen dringlicher Handlungsbedarf besteht. Daher unterstützen wir das Schnüren
von einzelnen Paketen, auch wenn damit die demokratische Interessenabwägung
erschwert wird. Die grosse Gefahr eines solchen Vorgehens besteht darin, dass die Finanzierungsverschiebungen zwischen Präm ien- und Steuerzahlern nicht ab-
schätzbar sind, da unter Umständen nur einzelne Pakete umgesetzt werden . Um
eine möglichst finanzierungsneutrale Neuregelung zu ermöglichen, müssen zu-
mindest die Neuregelung der Spital- und der Pflegefinanzierung in einem einzigen
Paket von::ielegt werden.
Generell wird das Vorgehen in jenen Bereichen, in denen dringlicher Handlungsbe- BL darf besteht, begrüsst. Die eingeschlagene Gesamtstrategie und die generelle Stossrichtung sind aus unserer Sicht ebenfalls sinnvoll. Es liegt Ihnen eine Stellungnahme der GDK vor. Wir halten fest. dass deren Einschätzungen von uns grundsätzlich
geteilt werden und verzichten auf die Wiederholunq der dort festgehaltenen Punkte.