Teilbericht 1
Vernehmlassung 2004/80: Bericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht · 27 Seiten
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Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zum I. Teilbericht "Integrierte Finanzmarktaufsicht" EFD ____________________________________________________________________________________________________________
4.2.4 Aufsicht über die Revisionsgesellschaften
Die Treuhand-Kammer und Economiesuisse beantragen, dass die allgemeine Aufsicht über die Revisionsgesellschaften integriert wird. Laut der Treuhand-Kammer entsteht ansonsten die unglückliche Situation, dass die Prüfgesellschaften von zwei verschiedenen Aufsichtsbehörden überwacht werden. So entstehen kostspielige Doppelspurigkeiten. SZ bedauert, dass die in Aussicht stehende Aufsicht über die Revisionsgesellschaften nicht der FINMA zugewiesen wird, da das einwandfreie Funktionieren der aktienrechtlichen Revisionsstellen für die Stabilität einer Volkswirtschaft von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Das in der FINMA kumulierte Expertenwissen sollte deshalb auch zur Beaufsichtigung der Revisionsgesellschaften eingesetzt werden.
4.2.5 Aufsicht über die berufliche Vorsorge
Obwohl der I. Teilbericht diese Frage offen lässt, äussern sich zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer zu diesem Thema:
Die SP und SKS verweisen in diesem Zusammenhang auf den in Erarbeitung stehenden Bericht der Expertenkommission unter der Leitung von Professor Jürg Brühwiler über die "Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge".
Gemäss der SP ist eine neue Abgrenzung der Aufsichtsfunktionen denkbar, bei der der Leistungsteil der beruflichen Vorsorge durch das BSV und der Anlageteil (Aktivseite der Bilanz der Vorsorgeeinrichtungen) durch eine künftige FINMA beaufsichtigt wird. Allenfalls können die Aufsichtskapazitäten des BSV für die Überwachung des Anlageteils ausgebaut werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die ganze Aufsicht über die berufliche Vorsorge unter Einschluss der Vertragsverhältnisse der Vorsorgeeinrichtungen mit den Lebensversicherungsgesellschaften (bisher im BPV) im BSV vereint würden. Der SGB, SAV, KV, die FER und ZG lehnen die Integration der Aufsicht über die Pensionskassen in die FINMA strikte ab. Durch die Unterstellung unter die Finanzmarktaufsicht wird der sozialversicherungsrechtliche und sozialpolitische Charakter der Pensionskassenaufsicht in Richtung rein finanzmarktrechtlicher Bedürfnisse abgeändert. LU sieht bei einer finanzmarktrechtlichen Optik die Gefahr, dass die Aufsicht aus der Optik der Vorsorge vernachlässigt werden könnte. Für ZG können die komplexen Aufgaben der 2. Säule weder durch eine Finanzmarktaufsicht noch durch eine zentral organisierte Bundesaufsicht hinreichend erfüllt werden. Der SAV fordert eine alle Formen der obligatorischen und überobligatorischen Vorsorge umfassende Aufsicht. Eine reine Solvenzaufsicht genügt aber den Anforderungen, die sich bei der Aufsicht über die berufliche Vorsorge stellen, nicht.
BS und SG könnten sich vorstellen, dass die Oberaufsicht gemäss Artikel 64 BVG in die FINMA integriert wird, jedoch besteht eine Skepsis gegenüber einer allfällig beabsichtigten Integration der direkten Fachaufsicht über einzelne Vorsorgeeinrichtungen. Die zwingend erforderliche Nähe zur Fachbehörde ist bei einer Integration in die FINMA nicht mehr gewährleistet. LU vertritt die Auffassung, dass die Kantone bei der Aufsicht über die Pensionskassenstiftungen, v. a. was der finanzmarktrechtliche Teil betrifft, an ihre Grenzen