Entwurf

Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 41 Seiten

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Die Einführung eines Haushalts- und Wohnungsidentifikators in den Einwohnerregistern wird von der Mehrheit der Kantone, politischen Parteien sowie Gemeinde- und Einwohnerkontrollverbände befürwortet.

Die Schaffung eines eidgenössischen Personenidentifikators für administrative Zwecke, der gleichzeitig für statistische Zwecke nutzbar ist, wird im Grundsatz grossmehrheitlich positiv beurteilt. Die Mehrheit der Befragten befürwortet dessen Einführung, während eine starke Minderheit sich mit dem Grundsatz zwar einverstanden erklärt, ihre definitive Meinung jedoch von den zu treffenden Massnahmen beim Datenschutz und zur Verfassungsmässigkeit von Personenidentifikatoren abhängig macht. Nur sehr wenige Befragte sind grundsätzlich gegen die Schaffung eines solchen Personenidentifikators.

Die nach den Verfassungsgrundsätzen übliche Kostenverteilung wird von einer grossen Mehrheit der Konsultierten bedauert. Vielmehr sollte der Bund ihrer Meinung nach eine namhafte finanzielle und logistische Unterstützung bieten, insbesondere in Bezug auf die Investitionskosten.

Der elektronische Datenaustausch bei Umzügen wird von den Vernehmlassungsadressaten global begrüsst, von einigen jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Datenschutz gewährleistet sein muss. Einige Stellungnahmen möchten zur Gewährleistung des Datenschutzes eine zwingende Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger einführen, damit diese gegebenenfalls von ihrem Berichtigungsrecht Gebrauch machen können.

Die Einrichtung eines Abrufverfahrens zwischen Zivilstandsämtern und Einwohnerkontrollen sollte aus Sicht von Vertretern der Zivilstandsämter und der Gemeinde- und Einwohnerkontrollverbände im Gesetzesentwurf enthalten sein.