Entwurf
Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 41 Seiten
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2. Hintergrund
Vom 22. Januar bis zum 30. April 2003 fand die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister statt.
85 Vernehmlassungsadressaten wurden offiziell angeschrieben, 49 haben geantwortet. Es gingen zudem 17 spontane Stellungnahmen ein. Die Gesamtzahl der Antwortenden liegt somit bei 66.
Der Entwurf wurde im Hinblick auf die notwendige Reduktion des Aufwands für Befragte, Kantone und Gemeinden bei Bevölkerungs- und Haushaltserhebungen sowie der Volkszählung verfasst. Dieses Ziel soll durch eine systematische Nutzung von Verwaltungsdaten erreicht werden. Dabei spielen die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister eine Schlüsselrolle, da sie die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz abdecken.
Die föderalistische Struktur unseres Landes hat zu einer Vervielfachung der kantonalen und kommunalen Regelungen bezüglich der Führung der Einwohnerregister geführt. Aus diesem Grund ist eine moderne gesetzliche Grundlage unerlässlich, welche die Nutzung der Einwohnerregister der Kantone und Gemeinden zu statistischen Zwecken regelt, indem sie eine minimale Vereinheitlichung und Koordination in der Führung dieser Register vorschreibt.
Der Bund kann nach Artikel 65 Absatz 2 der neuen Bundesverfassung Vorschriften über die Harmonisierung und Führung der amtlichen Register mit dem Ziel der Rationalisierung der Datenerhebungen erlassen. Aufgrund dieser Verfassungsbestimmung kann der Bund Einfluss auf die Registerführung und die Verfahrensweise bei Umzügen und Mutationen nehmen, damit die Bundesstatistik einheitliche und vergleichbare Daten erheben kann. Das vorgeschlagene Gesetz soll die Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sowie der grossen eidgenössischen Personenregister reglementieren. Es soll eine möglichst breite Nutzung dieser Register ermöglichen, und damit die Durchführung der künftigen Bevölkerungserhebungen und die Modernisierung der Volkszählung 2010 vereinfachen.
Die Kantone, politischen Parteien und interessierten Organisationen wurden gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Allgemeine Beurteilung der Ziele des Gesetzesentwurfs zur Registerharmonisierung.
2. Wie beurteilen Sie die beabsichtigten Vereinfachungen für künftige Erhebungen und die angestrebte Schliessung der Lücken im Bereich der Bevölkerungsstatistiken?
3. Wie beurteilen Sie die Idee zur Vorgabe der Normen und Standards in einem so genannten „amtlichen Katalog der Registermerkmale“?
4. Sollen die Merkmale, die in den Einwohnerregistern zu führen sind, im Gesetz explizit und abschliessend aufgeführt werden oder sollen diese auf Verordnungsstufe geregelt werden? Wie beurteilen Sie die Auswahl der Merkmale?
5. Wie beurteilen Sie den Vorschlag für ein elektronisches Melde- und Mutationswesen zwischen den Einwohnerregistern bei Weg- und Zuzügen von Personen und Haushalten im Sinne der Aktualität und Qualität der Registerdaten?
6. Wie beurteilen Sie die Regelungen zur Qualität der Registerdaten im Bereich der Vorschläge zu den Meldepflichten?
7. Wie beurteilen Sie die Führung einer Haushalts- und Wohnungsidentifikation in den Einwohnerregistern mit den Zielen der Vereinfachung von statistischen Erhebungen, der häufigeren Auswertungen von Grunddaten über Familien und Haushalte sowie aus Sicht des Nutzens der Verwaltung?