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Vernehmlassung 2005/112: Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 8 Seiten
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4 Die Sicherheitsreserve muss entgegen der in Artikel 78 festgehaltenen Prozentsätze für die dem In-Kraft-Treten dieser Änderung folgenden vier Kalenderjahre pro Rechnungsjahr mindestens folgenden Prozentanteil der geschuldeten Prämien (Prämiensoll) betragen:
Anzahl Versicherte Minimale Sicherheitsreserve in %
19 für das Jahr 2007
18 für das Jahr 2008
Bis 250 000
17 für das Jahr 2009
16 für das Jahr 2010
14 für das Jahr 2007
13 für das Jahr 2008
Über 250 000
12 für das Jahr 2009
11 für das Jahr 2010.
III
Diese Änderung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz