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Vernehmlassung 2005/112: Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 8 Seiten

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4 Die Sicherheitsreserve muss entgegen der in Artikel 78 festgehaltenen Prozentsätze für die dem In-Kraft-Treten dieser Änderung folgenden vier Kalenderjahre pro Rechnungsjahr mindestens folgenden Prozentanteil der geschuldeten Prämien (Prämiensoll) betragen:

Anzahl Versicherte Minimale Sicherheitsreserve in %

19 für das Jahr 2007

18 für das Jahr 2008

Bis 250 000

17 für das Jahr 2009

16 für das Jahr 2010

14 für das Jahr 2007

13 für das Jahr 2008

Über 250 000

12 für das Jahr 2009

11 für das Jahr 2010.

III

Diese Änderung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz