Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/112: Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 60 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung
Audition ordonnance sur l'assurance-maladie
Im Gegenzug zur KVG-Revision hat Deutschland eine Änderung des deutschen
Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetzes (GMG) zugesichert, wodurch es in Zukunft möglich sein wird, vermehrt deutsche Patienten stationär zu Lasten derer Versicherer in der Schweiz zu behandeln. Die erwartete Zunahme der Anzahl
deutscher Patienten in Spitälern der Region Basel wird insbesondere in der Spit-
zenmedizin zu einer Erhöhung der Fallzahlen führen, welche die Routine und
somit die Qualität der dort durchgeführten Eingriffe verbessern wird. Die Spitäler des Landkreises Lörrach wiederum werden Patienten aus der Schweiz stationär
behandeln können, in Bereichen welche in Deutschland bei vergleichbarer Qualität günstiger angeboten werden können als in der Schweiz. Die Resultate dieses Projekts könnten sich mittel- bis längerfristig günstig auf die Prämienentwicklung
auswirken.
La proposition d'assouplissement pourrait rencontrer l'approbation du canton, pour FR autant que le risque de mettre à néant la planification hospitalière cantonale puisse être exclu. S'agissant des prestations hospitalières prodiguées à l'étranger, l'ordonnance doit donc préciser que le contenu du projet pilote ne fixe que le cadre général de la prise en charge, auquel les cantons peuvent décider individuellement
d'adhérer ou non par le biais de la planification cantonale et selon les principes généraux des dispositions de l'article 39 LAMaI (reconnaissance ou non de l'hôpital étranger dans la planification cantonale et la liste des hôpitaux).
En tant que canton frontalier, Genève construit avec la population vivant en France GE voisine un bassin de vie et de travail qui transcende les frontières politiques. Dans un état d'esprit de cohésion d'ensemble, le canton de Genève travaille à l'élabora-
tion de projets sanitaires propices à la mise en commun de moyens, et à la mise à
disposition de soins de proximité.
L'ouverture proposée constitue un enjeu de taille pour tous les cantons frontaliers,
et Genève y adhère pleinement.
Le canton de Neuchâtel est d'accord avec la proposition. NE Das Pilotprojekt wird grundsätzlich befürwortet. Damit werden die Grundlagen OW zur Beurteilung einer möglichen Lockerung des Territorialitätsprinzips geschaffen.
Die kantonale Spitalplanung darf weder nach dem geltenden KVG noch auf
Grundlage von Art. 36 Abs. 1bis KVV unterlaufen werden. Damit kommen im stationären Bereich einzig die Kantone als Träger solcher Pilotprojekte in Frage. Dieser Sachverhalt ist explizit festzuhalten.
SH kann sich der Stellungnahme der GDK-Ost vollumfänglich anschliessen. SH In den letzten Jahren wurden Bestrebungen einzelner Kantone zum Aufbau grenzüberschreitender Kooperationen im Rahmen der Spitalplanung durch die Bundesbehörden konsequent blockiert. Betroffen war u.a. auch der Kanton Schaffhausen,
der eine anvisierte Zusammenarbeit mit den neurologischen Rehabilitationskliniken im benachbarten Gailingen nicht weiter verfolgen konnte. Gleichzeitig wurden Aktivitäten von Krankenversicherern, die ohne hinlängliche Gesetzesgrundlagen und
ohne Rücksicht auf die kantonalen Versorgungsplanungen Verträge mit ausländischen Spitälern abgeschlossen haben, grosszügig toleriert. Damit wurden die Spitalplanungen der Kantone, die sich nach Vorgabe des Bundes ausschliesslich auf
innerkantonale Anbieter stützen dürfen, in höchst problematischer Weise unterminiert.
Bestrebungen zur grenzüberschreitenden Öffnung werden nicht grundsätzlich abgelehnt. Es wird aber erwartet, dass ein verstärkter Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Leistungserbringern nur dann im breiteren Rahmen zugelassen werden darf, wenn sichergestellt ist, dass der Austausch gegenseitig möglich ist und