Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/112: Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 60 Seiten
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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung
Audition ordonnance sur l'assurance-maladie
- Aus juristischer Sicht ist fraglich, ob die Rechtsgrundlage von Art. 34 Abs. 1
KVG längerfristig die beabsichtigte Verordnungsänderung zulässt.
- In Anbetracht der Schwierigkeiten, welche sich im Inland in Bezug auf re-
gionale und überkantonale Zusammenarbeit zeigen (z.B. Planung der Spitzenmedizin oder Spitalfinanzierung), stellt sich aus politischer Sicht die Frage, ob eine Lockerung des Territorialitätsprinzips nicht im Gegensatz zu den kantonalen Grenzen steht.
- Erfolgt die Grenzöffnung auf beide Seiten?
- Die Versicherer bezahlen in der Schweiz nur, wenn die Spitäler mit Leis-
tungsauftrag versehen und auf einer kantonalen Spitalliste stehen. Es stellt sich die Frage der Benachteiligung inländischer gegenüber ausländischer Spitäler.
- Wie steht es mit den erbrachten Leistungen im Ausland? Werden Qualität - und
Leistungsvergleiche angestellt oder nur Kostenvergleiche?
Die Lockerung des Territorialitätsprinzips ist generell zu begrüssen, doch handelt FDP es sich um ein komplexes Vorhaben, das auch differenziert beurteilt werden muss. Aus freisinniger Sicht sollte der Schweizer Gesundheitsmarkt mittelfristig schrittweise geöffnet werden. Eine Aufhebung des Territorialitätsprinzips unter klar definierten Rahmenbedingungen würde den regulierten Wettbewerb im Gesundheitswesen generell beleben, was positive Auswirkungen auf das Preisniveau hätte und auch den Druck, qualitativ hochstehende Leistungen anzubieten, erhöhen würde.
Eine Nachfrageausweitung mag per se eine kostensteigernde Wirkung haben: doch wenn diese Nachfrage kostengünstiger befriedigt werden könnte und der Gesundheitszustand der Bevölkerung sich verbesserte, so würden die Kosten pro gewonnenem Lebensjahr bei guter Gesundheit fallen, was langfristig einem volkswirtschaftlichen Gewinn gleichkommt. Die Marktöffnung könnte auch zu einer Steigerung der Effizienz der inländischen Leistungserbringer führen, was sich wiederum positiv auf die Volkswirtschaft auswirkt. Unabdingbare Voraussetzung für ein solches System sind jedoch Rahmenbedingungen, die für das ganze Land und für die Betroffenen beidseits der Landesgrenzen gelten. Eine echte Liberalisierung impliziert, dass die Freizügigkeit auch zwischen den Schweizer Kantonsgrenzen stattfinden muss. Auch müssten die gesetzlichen Auflagen bzgl. der Haftpflicht, der Medikamentensicherheit, der Qualitätsstandards und des Datenschutzes im Inland und Ausland aufeinander abgestimmt werden. Es muss abgesichert werden, dass die medizinischen Leistungen immer noch gemäss der im KVG (Art. 32) stipulierten Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit erbracht werden. Im Spitalbereich wäre ein echter Wettbewerb letztendlich nur dann möglich, wenn die neue Freizügigkeit mit einem monistischen Finanzierungssystem einher gehen kann. Die FDP steht dem Vorhaben, das Territorialitätsprinzip in einem ersten Schritt mittels Pilotversuchen in Grenzgebieten zu lockern, positiv gegenüber. Die rechtliche Ungleichbehandlung der übrigen Landesteile darf nur einen temporären Charakter (befristetes Pilotprojekt) haben. Vielmehr muss es das Ziel sein, die Marktöffnung und die Patientenfreizügigkeit (bei positiven Erfahrungen mit den Pilotprojekten) anschliessend auf alle Schweizer Kantone auszudehnen. Die FDP begrüsst die Pilotversuche also vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat in einem weiteren Schritt auf eine echte und gerechte Marktöffnung hinwirken und die dafür notwendigen gesetzlichen Auflagen im Detail prüfen wird.