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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Übersicht
Die Agrarpolitik 2011 ist ein weiterer Schritt in der seit rund 12 Jahren konsequent verfolgten Reform der Landwirtschaftspolitik. Die neue Etappe folgt der bisherigen Periodizität, die der jeweils für vier Jahre gültige Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft vorgibt.
Nach Artikel 104 der Bundesverfassung hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft und dezentralen Besiedlung des Landes leistet. Heute erbringt die Landwirtschaft die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im verlangten Ausmass. Ziel der Agrarpolitik 2011 ist es, dass sie diese Aufgabe auch unter den künftigen Marktverhältnissen mit zunehmendem Preisdruck erfüllt. Das Leitbild der Beratenden Kommission Landwirtschaft gibt dazu weitere Anhaltspunkte.
Die Rahmenbedingungen für die Schweizerische Ernährungswirtschaft sollen so weiterentwickelt werden, dass die in attraktiven Kulturlandschaften von gut ausgebildeten, motivierten Bäuerinnen und Bauern umwelt- und tiergerecht produzierten Nahrungsmittel optimal in Wert gesetzt und das vorhandene Potenzial für die Produktivitätsentwicklung und zur Senkung der Kosten sozialverträglich umgesetzt werden.
Die Strategie besteht zur Hauptsache in der Umlagerung der heute zur Preisstützung eingesetzten Mittel in produktunabhängige Direktzahlungen und der Senkung der Futtermittelzölle. Die Absatzförderung wird gestrafft und unterstützt die Inwertsetzung der hervorragenden Schweizer Produkte. Durch eine verstärkte Wettbewerbspolitik sollen der Nutzen für die Konsumenten sichergestellt und die Preisdifferenzen auf der Kostenseite reduziert werden.
Die Umlagerung von Mitteln aus der Marktstützung zu den Direktzahlungen stellt die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen sicher und erleichtert die Behebung noch bestehender ökologischer Defizite. Die ökologischen Ausgleichsflächen werden aufgrund des generell sinkenden Preisniveaus konkurrenzfähiger. Auf eine Verschärfung von Auflagen im ökologischen Bereich wird verzichtet. Hingegen soll der effiziente Ressourceneinsatz im Rahmen von regionalen oder branchenspezifischen Projekten gefördert werden. Gleichzeitig werden administrative Abläufe vereinfacht. Der Strukturwandel soll gefördert werden, wird jedoch auch künftig hauptsächlich innerhalb des Generationenwechsels ablaufen.
Die Strategie wird durch die folgenden fünf Handlungsachsen konkretisiert:
(1) Die Konkurrenzfähigkeit von Produktion und Verarbeitung durch Umlagerung
von Marktstützungsmitteln in Direktzahlungen und durch Massnahmen zur Kostensenkung verbessern.
(2) Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft unter Einbezug der
umgelagerten Mittel mit einem vereinfachten Direktzahlungssystem sicherstellen.
(3) Die Wertschöpfung und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums för-
dern durch Erweiterung der Produktdifferenzierungsmöglichkeiten, Straffung der Absatzförderung und Unterstützung landwirtschaftlicher Projektinitiativen.
(4) Den Strukturwandel sozial abfedern und durch eine Lockerung des Boden- und
Pachtrechts fördern.
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