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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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neben der Ausübung eines anderen Berufs weitergeführt werden. Die Abschaffung der Preisbegrenzung im Bodenrecht und der Pachtzinsbegrenzung für einzelne Grundstücke wirkt der Tendenz entgegen, dass nichtbäuerliche Grundeigentümer Flächen selber bewirtschaften anstatt diese zu verkaufen oder zu verpachten. Der Kerngehalt der beiden Gesetze, nämlich das Selbstbewirtschafterprinzip und der aus sozialen Gründen nötige Pächterschutz, wird durch die vorgeschlagenen Änderungen nicht tangiert.
Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft
Die Anpassungen zugunsten der bäuerlichen Familienbetriebe umfassen die Aufhebung der Einkommensgrenze für die selbständigen Landwirte und die Erhöhung der Ansätze für Kinderzulagen. In Ergänzung zu den Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft sollen dafür zusätzlich Bundesmittel von jährlich 20 Millionen Franken eingesetzt werden.
Lebensmittel- und Tierseuchengesetz
Bei sich öffnenden Grenzen müssen Exporte zunehmend zur Wertschöpfung aus den schweizerischen Lebensmitteln beitragen. Für den möglichst ungehinderten Zugang zum europäischen Markt sind äquivalente Hygienebestimmungen erforderlich. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen waren diesen Sommer in Anhörung. Eine weitgehende Zustimmung fand insbesondere die Zielsetzung der Äquivalenz. Sie erfordert auch einige Gesetzesanpassungen, welche in der Vernehmlassungsunterlage vorgeschlagen werden.
Die Zahlungsrahmen liegen mit gesamthaft 13 458 Millionen Franken leicht (0,2%) unter den für die laufenden 4 Jahre verfügbaren Mittel. Aufgrund des sinkenden Preisniveaus reduziert sich das Einkommen des Sektors Landwirtschaft von rund 3 auf 2,5 Milliarden Franken oder um 2,4 Prozent pro Jahr. Für die Erhaltung der Kaufkraft des durchschnittlichen Einkommens pro Betrieb ist ein Strukturwandel von 3,2 Prozent pro Jahr erforderlich.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert vom 14. September bis zum 16. Dezember 2005. Nach Auswertung der Vernehmlassung soll im Frühjahr 2006 die Botschaft zur Agrarpolitik 2011 durch den Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden. Unter der Voraussetzung, dass die parlamentarischen Beratungen bis spätestens Mitte 2007 abgeschlossen werden, können die Gesetzesänderung gleichzeitig mit dem neuen Zahlungsrahmen auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden.
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