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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Ausgangslage und Ziele
1 Allgemeiner Teil
Die Agrarpolitik 2011 ist ein weiterer Schritt in der seit Beginn der neunziger Jahre laufenden Reform der Agrarpolitik. Die Landwirtschaft soll ihre Aufgaben auch künftig durch eine nachhaltige, auf den Markt ausgerichtete Produktion erfüllen. Deshalb müssen die agrarpolitischen Rahmenbedingungen so weiterentwickelt werden, dass das vorhandene Potenzial für Produktivitätsfortschritte genutzt und die Wettbewerbsfähigkeit auf allen Stufen der Nahrungsmittelwirtschaft verbessert wird. Zentrales Element der Agrarpolitik 2011 ist der weitere Abbau der Marktstützung und die Umlagerung der Mittel zu den Direktzahlungen. Damit reiht sich die Agrarpolitik 2011 nahtlos an die vorangegangenen Etappen der Reform.
Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik sind die Situation der Landwirtschaft (Ziff. 1.2) und die neuen Rahmenbedingungen (Ziff. 1.3). Der Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung bestimmt die Ziele (Ziff. 1.1). Aus diesen drei Grössen ergeben sich die Herausforderungen und die Strategie (Ziff. 1.4) sowie die Massnahmen (Ziff. 1.5) der Agrarpolitik 2011.
Abbildung 1 Überblick über die Einflussgrössen für die Agrarpolitik 2011
Ziele Zwischenbilanz Rahmenbedingungen
(Ziff. 1.1) (Ziff. 1.2) (Ziff. 1.3)
• Art. 104 BV • Nachhaltigkeit • Internationale Politik
• Leitbild • Aufgabenerfüllung • Nationale Politikbereiche
• technischer Fortschritt
• Agrarmärkte
Herausforderung und Strategie
(Ziff. 1.4)
Massnahmen, Handlungsachsen
(Ziff. 1.5)
1.1 Ausgangslage und Ziele
1.1.1 Reform der Agrarpolitik seit 1992
Das Ende des Kalten Krieges, symbolisiert durch den Fall der Berliner Mauer 1989, bewirkte eine deutliche Verschiebung im Zielsystem der Agrarpolitik. Die Versorgungssicherung verlor an Gewicht, während die Pflege der Kulturlandschaft und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen an Bedeutung gewannen. Die alte Agrarpolitik sorgte mittels garantierter und kostendeckender Preise für ein paritätisches Einkommen der Landwirte. Zur Gewährleistung der Landschaftspflege und zur Erhal-