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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
Koordination mit anderen Bundesinstrumenten in den Bereichen Exportförderung und Landeswerbung
Die Exportförderungspolitik der Schweiz und die landwirtschaftliche Absatzförderung sind komplementär. Die Absatzförderung, welche die Marketingkommunikation unterstützt, kann erst dann wirksam eingesetzt werden, wenn die Produkte auf den Exportmärkten distribuiert werden. In diesem Sinne dienen die Instrumente der Exportförderung primär der Überwindung der Markteintrittsschwellen, während die Absatzförderung auf die nachfolgend einsetzende Marktbearbeitung abzielt. Die operative Zusammenarbeit zwischen den Instrumenten der Export- und Aussenwirtschaftsförderung des seco (OSEC, ERG – Exportrisikogarantie, SOFI – Swiss Organisation for Facilitating Investments, SIPPO – Swiss Import Promotion Programme) wurde im Rahmen des Business Network Switzerland verstärkt. Auch die Instrumente des Bundesamtes für Landwirtschaft, des Bundesamtes für Energie sowie des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft werden im Rahmen dieser Koordinationsbestrebungen einbezogen. Zwischen den Marketingorganisationen im Agrarbereich und der OSEC bestehen auf der operativen Ebene im Bereich der Kommunikation Synergien, namentlich bei den Messen. Hier werden systematisch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit geprüft und bei übereinstimmenden Zielmärkten, Zielgruppen und Kundensegmenten auch genutzt. So organisiert etwa die OSEC seit mehreren Jahren den Auftritt der Schweizer Bio-Branche an der renommierten Fachmesse "Biofach" in Nürnberg (D).
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat im August 2004 ein Postulat zur Landeswerbung der Schweiz eingereicht, das der Nationalrat am 29. September 2004 angenommen hat. Mit dem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, den eidgenössischen Räten in Form eines Berichtes ein Konzept für eine koordinierte Landeswerbung der Schweiz bis spätestens Ende 2005 vorzulegen. Zu berücksichtigen und in ein Konzept der Gesamtkoordination einzubeziehen sind dabei alle vom Bund unterstützten Institutionen, insbesondere Schweiz Tourismus, Location Switzerland, Präsenz Schweiz, Osec und Pro Helvetia. In diesem Zusammenhang wurde das Verhältnis zwischen diesen Institutionen und der landwirtschaftlichen Absatzförderung einer Analyse unterzogen. Am 6. Dezember 2004 fand ein Workshop mit den genannten Beteiligten sowie dem seco zum Thema "Koordination zwischen Landeswerbung und Landwirtschaftlicher Absatzförderung" statt. Hier wurde allgemein festgestellt, dass die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Schweiz Tourismus und den im Exportmarketing tätigen Organisationen "Switzerland Cheese Marketing" (SCM) und "Swiss Wine Communication" (SWC) in Bezug auf die Werbung, insbesondere beim gemeinsamen Imageaufbau, noch besser genutzt werden können. Diese Koordinationaufgabe wurde inzwischen auf der operativen Ebene an die Hand genommen, indem zwischen den verantwortlichen Organisationen regelmässige Koordinationsmeetings und eine gegenseitige Vernehmlassung der Aktivitätenplanung vereinbart wurden. Auch hier gilt wiederum der Grundsatz, dass eine Kooperation nur bei übereinstimmenden Zielmärkten, Zielgruppen und Kundensegmenten sinnvoll sein kann.
Die Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Organisationen der Landwirtschaft einerseits und Location Switzerland, Präsenz Schweiz und Pro Helvetia andererseits sind aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen beschränkt. Hier ist kein zusätzlicher Handlungsbedarf feststellbar.