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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

Marktpartner und Firmen abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang ist prüfenswert, ob beim Export auch Firmenprojekte, an denen mehrere Firmen beteiligt sind, ebenfalls von der Absatzförderung profitieren sollen. Dabei müsste wegen der hohen Eigeninteressen der Exportfirmen ein gegenüber der Gemeinschaftswerbung reduzierter Finanzierungsanteil des Bundes von höchstens 20 Prozent der Kosten vorgesehen werden. Die Vernehmlassung bietet Gelegenheit, sich speziell auch zu dieser Frage zu äussern. Aus wettbewerbs- und ordnungspolitischen Gründen wird weiterhin keine Werbung für einzelne Firmen oder Marken unterstützt.

Die Förderung und Aufrechterhaltung der Professionalität der Finanzhilfeempfänger ist für nationale wie regionale Projekte eine Daueraufgabe. Das BLW hat entsprechende Anforderungen an die Ausbildung der Projektverantwortlichen festgelegt und prüft bei der Gesuchseingabe auch die Qualität der Marketingkonzeption. Neue, einheitliche Anforderungen an das Marketingcontrolling sollen zur Professionalisierung des Agrarmarketings beitragen und auch einen gewissen Vergleich der einzelnen Projektergebnisse ermöglichen.

Differenzierung der Absatzförderung

Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Branchen im Rahmen von gemeinsamen Projekten sowie die Realisierung von gesamtlandwirtschaftlich koordinierten Massnahmen soll gegenüber der Branchenkommunikation finanziell bevorzugt werden.

Vorgesehen ist eine finanzielle Beteiligung von höchstens 50 Prozent bei gesamtlandwirtschaftlich realisierten Projekten gegenüber einem Ansatz von einem Drittel bei sektorieller Branchenkommunikation oder thematischen Kampagnen wie etwa jener für Bio- und AOC/IGP-Produkte. Regionale Teilprojekte nationaler Kampagnen sollen nur noch mit einem Anteil von maximal 20 Prozent unterstützt werden, da es den nationalen Auftritt zu stärken gilt.

Zu den gesamtlandwirtschaftlich koordiniert realisierten Projekten, die finanziell besser gestellt werden sollen, können insbesondere die folgenden Aktivitäten gezählt werden:

¾ gemeinsame Marketingkommunikation für Schweizer Landwirtschaftsprodukte,

z.B. im Rahmen eines einheitlichen Herkunftszeichens oder von gemeinsamen Messepräsenzen;

¾ Öffentlichkeitsarbeit für die Schweizer Landwirtschaft;

¾ Marktforschung;

¾ gemeinsame Kommunikationsmassnahmen im Bereich Auslandmarketing.

Für die Restrukturierung der Tätigkeitsgebiete der einzelnen Branchenorganisationen und den Aufbau der gemeinsamen Massnahmen ist auf Verordnungsstufe eine Übergangsfrist von ein bis zwei Jahren vorzusehen.

Innerhalb eines einzelnen Produkt-Marktbereiches (z.B. Käse oder Fleisch) soll zudem nur noch ein einziges Projekt finanziert werden. Kleine Bereiche, die bisher unabhängig voneinander Kommunikationsmassnahmen betrieben haben, sollen zu-