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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
Absatzförderung auf regionaler und überregionaler Ebene
Verschiedene Untersuchungen der seit 1999 unterstützten Projekte zeigen Stärken und Schwächen der Absatzförderung auf regionaler Ebene auf. Die herkömmlichen Projekttypen, welche auf der Schaffung von sogenannten Regionallabels basierten, haben sich als wenig erfolgversprechend erwiesen. Zu geringe Angebotsvolumen, Missverhältnisse zwischen Marketingaufwand und Umsatz bzw. Wertschöpfung, zu tiefer Selbstfinanzierungsgrad und die mangelnde Kompatibilität mit den Strukturen des Handels, insbesondere der Grossverteiler, sind die Hauptgründe. Als Schwachpunkt erwies sich insbesondere, dass kantonale Beiträge an regionale Projekte bisher an deren Eigenfinanzierungsgrad angerechnet wurden, was dazu führte, dass einzelne Vorhaben praktisch vollständig mit Mitteln der öffentlichen Hand funktionieren konnten. Die Erfahrung zeigt, dass die daraus resultierende fehlende Eigenfinanzierung ein Hindernis für den Aufbau nachhaltiger, selbsttragender Strukturen ist.
Mit der Änderung der Absatzförderungsverordnung auf den 1. Januar 2004 wurden einige Schwachstellen des Förderungskonzeptes beseitigt, indem neu auch die Unterstützung überregionaler Projekte zur Förderung regionaler Spezialitäten vorgesehen wird. Diese Projekte können durch eine Angebotsbündelung gegenüber dem Handel, durch eine effizientere Erbringung von Dienstleistungen an regionale Akteure und eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses zu einer erfolgreicheren Absatzförderung beitragen. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Mittel hier effizienter eingesetzt werden und die Chance für regionale Produkte steigt, mittels solcher Netzwerke im Markt zu bestehen.
2.1.1.2.2 Konzept
Grundsätze
Aus ordnungspolitischen Überlegungen soll sich der Staat weiterhin primär dort engagieren, wo gemeinschaftliche Massnahmen zur Absatzförderung ergriffen werden. Je stärker der kollektive Charakter der Massnahmen ist, desto geringer ist die Gefahr, dass die Mitfinanzierung des Bundes zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Zudem führt die kollektive Kommunikation mit dem Absender Schweiz zu einer Entlastung der einzelnen Unternehmungen. Diese können auf den Grundbotschaften und dem gemeinsam gepflegten Image aufbauen.
Es müssen Anreize geschaffen werden, die die gesamtlandwirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Branchen stärker begünstigen. Ziel ist ein verbesserter Imageaufbau für Schweizer Produkte. Die neue Garantiemarke „Suisse Garantie“, in Verbindung mit einer Positivdeklaration im Sinne des vom Nationalrat als Erstrat beschlossenen Artikels 16a LwG, könnte dazu die Grundlage bilden. Für eine verbesserte Koordination ist es daher notwendig, dass gemeinsame, gesamtlandwirtschaftlich koordinierte Massnahmen besonders gefördert werden.
Die Koordination mit anderen Massnahmen im Bereich der Landeswerbung und mit den Exportförderungsmassnahmen des Bundes soll weiter vertieft werden, soweit dies aufgrund übereinstimmender Zielmärkte und Zielgruppen sinnvoll ist.
Bei den Kommunikationsprojekten der Branchen ist vermehrt darauf hinzuwirken, dass die Kommunikationsinhalte mit den weiteren Massnahmen der betroffenen