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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

ersten Schritt werden dafür 66 Millionen Franken umgelagert. Dieser Betrag wird aus dem Kredit im aktuellen Zahlungsrahmen „Direktzahlungen“ aufgestockt, so dass ein RGVE-Beitrag von 200 Franken je Milchkuh gewährt werden kann. Im zweiten Schritt kommen weitere 205 Millionen Franken aus der Marktstützung dazu. Sie ermöglichen im Endeffekt einen RGVE-Beitrag von rund 600 Franken für sämtliche Raufutterverzehrer.

¾ In den Jahren 2008 bis 2011 werden 879 Millionen Franken von der Milch-

marktstützung in den Zahlungsrahmen Direktzahlungen umgelagert. Innerhalb des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz sind zur Stützung des Milchmarkts 845 Millionen Franken für Zulagen und Beihilfen vorgesehen.

Tabelle 37 Mittel für die Milchmarktstützung und für die Umlagerung in DZ

Zahlungsrahmen 2004 2005 2006 2007 Total 2004/07 Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr. Zulagen 332 326 318 260 1 236

Beihilfen 165 142 119 105531

Milchmarktstützung total1 497 468 437 365 1 767 Umlagerung zu den Direktzahlungen - - 6666

2008/11 Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr. Mio. Fr.

Zahlungsrahmen 2008 2009 2010 2011 Total Zulagen 248 172 160 160740

Beihilfen 97 8 - -105

Milchmarktstützung total1 3452 180 160 160845

Umlagerung zu den Direktzahlungen 66 271 271 271879

1

Exklusive Administrationskosten von derzeit jährlich rund 6 Mio. Fr.

2 Die Auszahlung der Zulagen und Beihilfen erfolgt jeweils im Folgemonat (z.B. Gesuchsperiode Dezember im Januar). Aus diesem Grunde ist ein Anteil von 20 Mio. Fr. des Jahreskredites 2008 im Voranschlag 2009 einzustellen. Die Gesamtsumme an Zulagen und Beihilfen für die Periode 2004 bis 2007 bleibt mit diesem Vorgehen unverändert.