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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

Marktorientierung

Für die „Steuerung“ des Rohstoffes Milch in sog. wertschöpfungsstarke Kanäle gibt es seit Jahren keine öffentlichen Vorschriften mehr. Dennoch konnte der marktwirtschaftliche Ansatz bisher in der Milchwirtschaft nicht in allen Teilen umgesetzt werden. Die Zulagen und insbesondere die Differenzierungen bei der Gewährung der Beihilfen haben nach wie vor einen lenkenden Einfluss. Auch die Kontingentierung des Milchangebotes widerspricht dem marktwirtschaftlichen Ansatz. Mit dem bevorstehenden Verzicht auf die öffentlich-rechtliche Mengenregelung und dem Abbau der Markstützung wird zukünftig endgültig Angebot und Nachfrage den Milchfluss lenken.

2.1.2.2.2 Umlagerung Milchmarktstützung in Direktzahlung

Mit einer Ausnahme sollen alle Beihilfen und Zulagen in eine Direktzahlung zugunsten der Milchproduzenten umgelagert werden. Die Verkäsungszulage wird als einzige Marktstützungsmassnahme beibehalten, allerdings auf tieferem Niveau. Die heutigen Budgetmittel werden dem Milchsektor durch die Umlagerung nicht entzogen, sondern bleiben ihm in Form eines RGVE-Beitrages für Milchkühe erhalten.

Milchkühe wurden bisher insofern von den RGVE-Beiträgen ausgeschlossen, als pro 4 400 Kilogramm vermarktete Milch eine Grossvieheinheit von den beitragsberechtigten Tieren abgezogen wird. Dieser Abzug wird ab 2009 aufgehoben. Werden keine Beihilfen mehr gewährt, die Zulage für silagefreie Fütterung ganz und die Verkäsungszulage teilweise abgebaut, ist er nicht mehr gerechtfertigt. Ab 2009 sind somit alle Raufutter verzehrenden Nutztiere (auch Milchkühe) beitragsberechtigt. Die neue Direktzahlung soll dem Milchsektor effizient und zielkonform helfen, auch in Zukunft konkurrenzfähig zu bleiben.

Æ Anpassung Art. 188 LwG, die Befristung der Verkäsungszulage (Art. 38) wird

aufgehoben; die andern Zulagen und Beihilfen (Art. 39-42) werden auf 31. Dezember 2008 befristet

Æ Anpassung der Direktzahlungsverordnung (DZV) je auf 1. Januar 2007 und

2009

Æ Anpassung der Milchpreisstützungsverordnung (MSV) auf 1. Januar 2007 und

2009

Æ Aufhebung der Milchkontingentierungsverordnung (MKV) auf 1. Mai 2009

Gründe für die Umlagerung

Der Vorschlag zur Umlagerung der Milchmarktstützung gründet auf folgenden Fakten und Überlegungen:

¾ Wissenschaftliche Studien verbinden Preisstützungsmassnahmen mit einer

Fehlallokation von Produktionsmitteln und wohlfahrtsökonomischen Einbussen.

¾ Das finanzielle, wirtschaftliche und politische Umfeld für die Weiterführung von

Marktstützungsmassnahmen verschlechtert sich laufend. Der Gesetzgeber zeigt sich skeptisch gegenüber staatlichen Eingriffen ins Marktgeschehen; dies