Vorlage
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 147Fedlex · Vorlage
Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
den ausstiegswilligen Produzenten unter dem Schutz der Übergangsregelung jene Strukturen aufbauen, die sich auch nach der Aufhebung der Milchkontingentierung im 2009 als marktnah und tragfähig erweisen.
Ganz allgemein hat in der Frage eines Ausstiegs aus der Milchkontingentierung ein Meinungsumschwung stattgefunden. Während die Branche im Rahmen der Beratungen zur AP 2007 noch mehrheitlich gegen eine Aufhebung der Milchkontingentierung eingestellt war, nimmt sie nun bei den Vorbereitungen für einen vorzeitigen Ausstieg aktiv teil. Diese Entwicklung ist auch insofern positiv zu werten, als die im Entstehen begriffenen Organisationen eine den Marktgegebenheiten entsprechende Erneuerungsbewegung ankünden.
Angesichts der sich in vollem Gang befindlichen Vorbereitungen für den vorzeitigen Ausstieg ist das nach Art. 36a Abs. 3 mögliche Hinausschieben der Termine kaum noch denkbar.
2.1.2.2 Konzept
Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, muss auch in der Milchwirtschaft das selbstverantwortliche, unternehmerische Handeln der einzelnen Wirtschaftssubjekte im Mittelpunkt stehen. Weil aber die Landwirtschaft gemäss Verfassungsauftrag auch gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen soll, wofür sie in einem internationalen Konkurrenzumfeld standortbedingt nicht ohne weiteres in der Lage ist, sind unterstützende staatliche Massnahmen gerechtfertigt. Mit einem koordinierten Zusammenspiel von staatlichen Finanzhilfen, Grenzschutz, der Förderung von Markttransparenz und von Selbsthilfemassnahmen soll zusammen mit den flankierenden Massnahmen die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit dieses Sektors langfristig gesichert werden.
Diesen Grundsätzen entsprechend wird folgendes Konzept vorgeschlagen: Die Marktstützungsmittel werden, bis auf eine reduzierte Zulage für verkäste Milch in eine Direktzahlung umgelagert. Die Zulage für verkäste Milch wird ergänzt durch den Grenzschutz, Massnahmen für das Berggebiet, das Monitoring des Milchmarkts, die Förderung von Selbsthilfemassnahmen sowie eine Übergangsregelung nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung.
2.1.2.2.1 Marktakteure im Zentrum
Eigenverantwortung
Das Konzept stellt die Marktteilnehmer weiterhin in den Mittelpunkt. Dieses Leitmotiv dominiert seit 1999 (AP 2002) den Umbau der staatlich geprägten in eine marktwirtschaftlich orientierte Milchwirtschaft. Eine Reihe von Übergangsregelungen haben bisher die strukturellen Konsequenzen allerdings abgeschwächt. Mit dem Auslaufen der entsprechenden Übergangsverordnung Milch (Ende April 2004) und der bevorstehenden Aufhebung der Milchkontingentierung fallen künftig wichtige Schutzmechanismen der öffentlichen Hand weg (z.B. Finanzierung Käse- und Butterlager oder Vorgabe eines Produzentenzielpreises für Milch). An ihre Stelle tritt die Eigenverantwortung. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sich die Milchbranche den neuen Herausforderungen trotz Jahrzehnten staatlicher Dominanz erfolgreich zu stellen weiss.