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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
Im Jahre 2004 wurden bei einem Ansatz von 1 500 Franken je Hektare total 35,9 Millionen Franken Anbaubeiträge für Ölsaaten ausgerichtet, davon ca. 1,8 Millionen Franken für Raps als nachwachsender Rohstoff (technische Zwecke). Die Verarbeitungsbeiträge werden von der beauftragten Organisation swiss granum an die Verarbeiter ausgerichtet und gelangen via höherer Ölsaatenerlöse zu den Produzenten. In Abhängigkeit des unterschiedlichen Grenzschutzes ist der Verarbeitungsbeitrag nach Ölsaatenarten sowie Verwendungszweck abgestuft und dient der ökonomischen Feinjustierung unter den Ölsaaten. Währenddem die Anbaubeiträge auf dem Ausgangsniveau gehalten werden konnten, bewirkten die Sparmassnahmen des Bundes eine Halbierung der Verarbeitungsbeiträge von ursprünglich 8,5 Millionen Franken auf rund die Hälfte im Jahre 2005. Seit 1. Juli 2005 werden in Franken je 100 Kilogramm Saat folgende Verarbeitungsbeiträge ausgerichtet: Raps 2,75; Sonnenblumen 7,25 (high-oleic 5,25); Soja 18 (Futterherstellung 15); Sojasaatgut 18 und für Raps als nachwachsender Rohstoff 27.
Ölsaaten werden zumeist zur Speiseöl- oder Futterölgewinnung oder aber zu technischen Zwecken importiert. Gemeinsam ist diesen Verwendungszwecken, dass sich die Zollbelastung aus dem Zollansatz des Ölanteils und jenem des Futtermittelanteils zusammensetzt. Im Falle der Speiseölgewinnung besteht die Grenzbelastung aus einem fixen Zollansatz auf dem Speiseölanteil und dem variablen Zollansatz auf dem Futtermittelanteil (Schwellenpreissystem).
Den Ölwerken wird unabhängig vom Verwendungszweck des Öls auf dem Futtermittelanteil importierter Ölsaaten eine Zollbegünstigung von 13 Franken je 100 Kilogramm Presskuchen gewährt. Dieser Anreiz kompensiert Standortnachteile der Presswerke und deren im internationalen Vergleich höhere Verarbeitungskosten infolge kleinerer Produktionskapazitäten. Ziel der Zollbegünstigung ist, die vorhandenen Presskapazitäten ergänzend zur Verarbeitung inländischer Ölsaaten mit Importsaat auszulasten. Damit lassen sich die mittleren Verarbeitungskosten senken, wovon auch die inländischen Ölsaatenproduzenten profitieren sollten.
Im Inland produzierte Ölsaaten decken den Bedarf je nach Kultur zwischen 15 Prozent (Soja) und 85 Prozent (Raps). Importierte Rapssaat wird rund zur Hälfte zur Ölgewinnung zu technischen Zwecken verwendet, während bei Soja Importe zur Futterölgewinnung dominieren. Grössere Anbauflächen und günstige Wachstumsbedingungen ermöglichten 2004 erstmals, die vom Schweizerischen Getreideproduzentenverband mit den Ölwerken vereinbarte Übernahmemenge an Raps abzuliefern. Insgesamt beträgt der Selbstversorgungsgrad bei pflanzlichen Fetten und Ölen 20 Prozent.
Kartoffeln
Der Kartoffelbau ist auf die Selbstversorgung ausgerichtet, wobei der Mindestmarktzutritt von fünf Prozent gemäss den GATT/WTO-Übereinkommen gewährleistet werden muss. Da die Erträge in erheblichem Mass den Witterungseinflüssen unterliegen, schwanken die Produktionsmengen von Jahr zu Jahr. Die unterschiedlichen Qualitätsansprüche der Konsumenten und der Verarbeiter stellen hinsichtlich Sortenwahl und Produktionstechnik hohe Anforderungen an die Kartoffelproduzenten.
Durch den Grenzschutz und durch die Ausrichtung von Verwertungsbeiträgen wird der Kartoffelbau gefördert. Finden Kartoffeln aufgrund der Qualität oder mangels Nachfrage im Nahrungsmittelbereich keinen Absatz, können sie unerlesen nach der