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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
Æ Aufhebung der Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle
auf 1. Januar 2010
Ausfuhrbeiträge für Zucht- und Nutztiere
Auf Grund der Entwicklung der Agrarpolitik sollen die Exportbeiträge für Zucht- und Nutztiere analog zu den anderen Exportsubventionen schrittweise bis Ende 2009 aufgehoben werden. Der Export von Zucht- und Nutztieren wird für die Viehwirtschaft ein wichtiges Marksegment bleiben. Eine weitere Steigerung der Qualität der Zuchttiere und eine stärkere Bearbeitung der ausländischen Viehmärkte sind eine wesentliche Voraussetzung, dass der Viehexport auch inskünftig beibehalten werden kann. Durch die Harmonisierung unserer Tierzuchtbestimmungen im Rahmen des Veterinärabkommens und durch die Verankerung eines zollfreien gemeinschaftlichen Zollkontingentes von 4 600 Tieren wird der Export von Zucht- und Nutztieren in die EU wesentlich erleichtert.
Æ Änderung der Tierzuchtverordnung auf 1. Januar 2010
2.1.4 Ackerbau
2.1.4.1 Ausgangslage
Die Basis für die Reformetappe bilden die kulturspezifischen Marktordnungen und Importregelungen (Ziff. 2.1.4.1.1), die sich auf den Aussenhandel sowie auf die Entwicklung der Strukturen in der Produktion und der Verarbeitung (Ziff. 2.1.4.1.2) auswirken.
2.1.4.1.1 Marktordnungen und Importregelungen
Ergänzend zum allgemeinen Flächenbeitrag von 1 200 Franken je Hektare wird für die Ackerkulturen seit 2001 den Zusatzbeitrag für offenes Ackerland und Dauerkulturen von 400 Franken je Hektare ausbezahlt. Im Getreideanbau werden diese produktionsneutralen Beiträge einzig durch die Importregelung ergänzt. Die Marktordnungen von Zucker, Körnerleguminosen, Ölsaaten, Kartoffeln, Saatgut und Faserpflanzen beinhalten zusätzlich Marktstützungen zur Lenkung der Produktion und der Verarbeitung. Ökologische Direktzahlungen in der Höhe von 400 Franken je Hektare werden für den extensiven Anbau, (ohne Fungizide, Insektizide und Wachstumsregulatoren) von Getreide und Raps ausgerichtet (Extenso-Beitrag).
Zucker
Die inländische Produktion von Zucker kann nur aufrechterhalten werden, sofern ergänzend zum Grenzschutz Marktstützungen ausgerichtet werden. Bis 1998 deckte der Bund das Defizit in den Rechnungen der Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld. Zur Realisierung von Kostensenkungspotenzialen fusionierten die beiden Werke im Jahre 1996 zur Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld AG (Zuckerfabrik). Im Rahmen der AP 2002 erhielt die Zuckerfabrik einen Leistungsauftrag von jährlich 45 Millionen Franken zur Produktion von mindestens 120 000 bis maximal 185 000 Tonnen Zucker. Im Einklang mit der Liberalisierung der Agrarmärkte wurde im Rahmen des Verordnungspaketes zur AP 2007 auch die Obergrenze in der Zuckerproduktion aufgehoben. Innerhalb des Zahlungsrahmens 2004 bis 2007 sinkt die