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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Strukturverbesserungen (5. Titel LwG)

2.4.1.4 Förderung Biogasanlagen

Mit der AP 2007 wurde die Möglichkeit geschaffen, einzelbetriebliche Massnahmen zur Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich mit Investitionskrediten zu unterstützen. Darunter fallen auch die Biogasanlagen. In der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes (vgl. Ziff. 1.3.3.2) wird nun vorgesehen, dass bei Anlagen zur Energiegewinnung mehr als die Hälfte der verarbeiteten Biomasse landwirtschaftlichen Ursprungs sein muss, damit die Anlage zonenkonform ist. Um Biogasanlagen wirtschaftlich zu betreiben, braucht es in der Regel eine grössere Menge Biomasse, als auf einem einzelnen Betrieb anfällt. Die Ausdehnung der Unterstützungsmöglichkeit auf gemeinschaftliche Massnahmen ist daher angezeigt.

2.4.1.5 Infrastrukturen für Spezialkulturen

In „benachteiligten Gebieten“ der EU (z.B. Bretagne, grosse Teile Spaniens, Süd-Italien, Osteuropa) werden die Spezialkulturen, insbesondere der Obst- und Gemüsebau, mit namhaften Beiträgen für Strukturverbesserungen und Vermarktung unterstützt. Mit dem fortschreitenden Abbau des Grenzschutzes (WTO, Freihandelsabkommen) wächst der Druck auf die Schweizer Produzenten zusätzlich. Das inländische Angebot soll vermehrt auf die aktuelle Nachfrage betreffend Qualität, Quantität, Disponibilität, Preis und Dienstleistung reagieren können. Für die Haltung der Marktanteile muss deshalb die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden durch eine Verbesserung der Infrastrukturen, womit die Produktionskosten gesenkt und die Flexibilität erhöht werden können.

2.4.1.6 Verfahrensvereinfachungen

Mit der AP 2002 ist die Durchführung der Verfahren weitgehend vereinfacht und an die Kantone delegiert worden. Das bundesinterne Mitberichtsverfahren ist jedoch nach wie vor aufwändig, zeitraubend und doppelspurig zu den kantonalen Verfahren. Zur Zeit sind lediglich Vereinfachungen bei der Publikationspflicht vorgesehen.

Bei den einzelbetrieblichen Massnahmen wurde die Gewährung von Investitionshilfen im Rahmen der AP 2002 und AP 2007 vereinfacht. Sie ist für alle Beteiligten ein transparentes Instrument. Die Berechnungen sind für die Landwirte einfach nachvollziehbar.

2.4.1.7 Bauen mit Holz

Die Förderung der Verwendung von einheimischem Holz wird immer wieder thematisiert. Einerseits kann zu einer besseren Nutzung und Pflege der Wälder beigetragen werden, andererseits ist die Frage im Zusammenhang mit der Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolls von besonderer Aktualität (CO2-Senke).

Jährlich werden in der Schweiz etwa 100 neue landwirtschaftliche Wohnhäuser mit Investitionskrediten unterstützt, bei einem Bauvolumen von ca. 11 000 neuen Einfamilienhäusern. Die Holzförderung in der Landwirtschaft würde hier keine grosse Breitenwirkung entfalten. Im gewerblichen Bereich ist der landwirtschaftliche Anteil mit dem Neu- und Umbau von ca. 600 Ökonomiegebäuden jedoch bedeutsam. Der Holzanteil ist dabei beträchtlich.