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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Strukturverbesserungen (5. Titel LwG)

2.4.2 Konzept

2.4.2.1 Naturgefahren und Bodenfruchtbarkeit

Für die Berücksichtigung der an Bedeutung zunehmenden Aspekte der Naturgefahren und der Bodenfruchtbarkeit drängt sich bei den Bodenverbesserungen keine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen auf. Die Anliegen sollen jedoch bei der Umsetzung, insbesondere bei Gesamtmeliorationen, verstärkt einbezogen werden.

2.4.2.2 Projekte zur regionalen Entwicklung

In den Beratungen im Parlament wurde explizit zum Ausdruck gebracht, dass mit den Projekten nach Art. 93 Abs. 1 Bst. c LwG (nachfolgend: Projekte zur regionalen Entwicklung) auch Infrastrukturmassnahmen gefördert werden sollen. Damit besteht eine konzeptionelle Kongruenz zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU, wo im Rahmen der sogenannten zweiten Säule umfassende Infrastrukturprogramme zur Förderung des ländlichen Raums unterstützt werden können (z.B. Dorferneuerung in Deutschland, Österreich etc.).

Vor diesem Hintergrund ist es zweckmässig, die Ausführungsbestimmungen in die SVV einzufügen. Damit gelten auch für diesen neuen Projekttyp die allgemeinen Bestimmungen für Strukturverbesserungen. Letztere sind (und bleiben auch mit der NFA) eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen mit einer vorgeschriebenen Co-Finanzierung.

Die Umsetzung auf Stufe SVV kann gemäss heutigem Wissens- und Diskussionsstand wie folgt skizziert werden:

Zielsetzungen

Im Zentrum der Projekte zur regionalen Entwicklung steht die Schaffung von Wertschöpfung für die Landwirtschaft und landwirtschaftsnahe Sektoren. Die Ausrichtung der Projekte soll die branchenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und den übrigen Sektoren in den Regionen sowie die regionalen Produktkreisläufe fördern. Im Verbund mit diesen ökonomischen Zielsetzungen soll mit den Projekten auch ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region geleistet werden können, indem öffentliche Anliegen (z.B. ökologische, soziale oder kulturelle Aspekte) einbezogen werden.

Lokale Initiative und Beteiligung

Projekte sind dann erfolgreich, wenn diese von Akteuren vor Ort initiiert und durch eine lokale Trägerschaft mitgetragen werden. Wichtig ist auch die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung in einem partizipativen Prozess. Das Netzwerk lokaler Akteure ist die Basis für ein nachhaltiges Wirtschaften im ländlichen Raum. Die bei Strukturverbesserungen bewährten Prinzipien des bottom up-Ansatzes (Anstoss durch lokale Trägerschaften) und der Co-Finanzierung (Beteiligung von Bund und Kanton, Restkosten durch Trägerschaft) sollen deshalb auch für Projekte zur regionalen Entwicklung zur Anwendung kommen. In der lokalen Trägerschaft sind die Direktbetroffenen (Bauern) einzubeziehen.