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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

Basiserschliessungen mit Strom und Wasser für Spezialkulturen wird auf 2 Millionen Franken jährlich geschätzt. Die zusätzlich notwendigen Finanzmittel sollen durch eine Umlagerung von Marktstützungsmitteln aus dem Obstbau (Exportmittel für Obstsaftkonzentrat) bereitgestellt werden.

Æ Anpassung Strukturverbesserungsverordnung auf 1. Januar 2008

2.4.2.6 Verfahrensvereinfachungen

Die Publikationspflicht im kantonalen Publikationsorgan nach Art. 12/12a NHG und Art. 97 LwG soll zukünftig nur noch für Projekte vorgesehen werden, die einer Bewilligung oder Konzession nach eidgenössischem oder kantonalem Recht bedürfen. Nicht bewilligungspflichtig sind bei den Strukturverbesserungen bspw. die periodische Wiederinstandstellung von kulturtechnischen Anlagen, der Ersatz einer Pumpe oder die Erstellung einer Fernwirkanlage bei einer Wasserversorgung, technische Arbeiten etc. Mit der Anpassung der Publikationspflicht wird ein Beitrag zur administrativen Vereinfachung geleistet.

Eine Vereinfachung beim Controlling der unterstützten Massnahmen betrifft die Rückerstattung bei gewinnbringender Veräusserung von Betrieben oder Betriebsteilen. Eine Rückerstattung soll nur eingefordert werden, wenn der ganze Betrieb oder der unterstützte Betriebsteil mit Gewinn veräussert wird. Anpassungen in Artikel 91 Absatz 1 sind daher notwendig.

Æ Anpassung Art. 97 LwG, Verfahrensvereinfachungen

Æ Anpassung Strukturverbesserungsverordnung auf 1. Januar 2008

2.5 Forschung und Beratung sowie Förderung der Pflanzen- und Tierzucht (6. Titel LwG)

2.5.1 Forschung

2.5.1.1 Ausgangslage

Die Eidgenössischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten (Agroscope) sind dem Bundesamt unterstellt und sind wichtige Akteure der öffentlichen landwirtschaftlichen Forschung in der Schweiz. Sie tragen wesentlich zur Gestaltung und Evaluation der Agrarpolitik des Amtes bei.

Agroscope forscht anwendungsorientiert und erfüllt Vollzugsaufgaben des Bundes. Darüber hinaus erbringt sie in einzelnen Bereichen kommerzielle Dienstleistungen.

Agroscope wird seit 1.Januar 2000 nach den Prinzipien von FLAG (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget, 2. Kreis) geführt. Nach den Prinzipien von FLAG kann Agroscope kommerzielle Dienstleistungen anbieten.

Kommerzielle Leistungen sind Leistungen, die Vor- und Nachleistungen zu rechtlich abgestützten Haupttätigkeiten darstellen, die innerhalb eines Nischenmarktes oder innerhalb des freien Marktes angeboten werden, und die gewinnbringend erbracht werden können (Kostendeckungsgrad >100%). Sie weisen einen Zusammenhang