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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Forschung und Beratung sowie Förderung der Pflanzen- und Tierzucht (6. Titel LwG)
Höhe der Unterstützung und Finanzierung
Von den Trägerschaften der Projektinitiativen wird eine finanzielle Eigenleistung vorausgesetzt. Die Finanzhilfe des Bundes beträgt 50 Prozent der ausgewiesenen Kosten für die fachliche Begleitung, höchstens aber 20 000 Franken und wird durch Verordnung des Bundesrates geregelt. Die erforderlichen Mittel des Bundes (höchstens 1 Mio. Fr.) werden innerhalb des Zahlungsrahmens Landwirtschaft aufgebracht.
Einbezug der Kantone
Die Gesuchssteller können ihren Antrag über eine Kantonsstelle oder auch direkt an das Bundesamt für Landwirtschaft richten. Eine Co-Finanzierung der Kantone wird für die Unterstützung der fachlichen Begleitung nicht verlangt. Die zuständigen Stellen der vom Gesuch betroffenen Kantone werden vom Bund rechtzeitig über eine allfällige Unterstützung informiert. Freiwillige Finanzhilfen des Kantons können zur Deckung der durch die Projektträgerschaft zu tragenden Restkosten beitragen.
Formale Anforderungen
Die administrativen Hürden für die Einreichung von Gesuchen zur Unterstützung einer fachlichen Begleitung sollen möglichst gering gehalten werden. Hinter der Idee muss mindestens ein „Initiativkomitee“ stehen (informeller Zusammenschluss mehrerer Personen). In einer Projektskizze müssen die Ziele, das geplante Angebot und die Vorstellungen über die Wirkung der Idee sowie die mögliche künftige Organisationsform erläutert werden.
Als Auftragnehmer für die fachliche Begleitung kommen private Beratungsbüros, aber auch die kantonalen Beratungsstellen in Frage. Die beauftragten Fachleute sollen insbesondere auch als Moderatoren im Rahmen des für gemeinschaftliche Projekte unabdingbaren partizipativen Prozesses fungieren.
Erwartete Resultate der fachlichen Begleitung
Am Ende der fachlichen Begleitung sollen die Grundlagen für den Entscheid vorliegen, ob das Projekt weiter verfolgt werden soll. Dazu sind verschiedene Abklärungen nötig wie
¾ Umfeldanalyse: Erfassen der regionalen Bedürfnisse und Entwicklungspoten-
ziale, Abklärung der überregionalen Positionierung des geplanten Angebots (Dienstleistungen, Produkte), Abschätzung des Wertschöpfungspotenzials oder der ökologischen Wirkung
¾ Businessplan (oder Umsetzungsplan bei ökologischen Projekten): Darlegun-
gen zu Projektzielen, Massnahmen, Projektträgerschaft, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit (Eigenrentabilität nach dem Auslaufen öffentlicher Beiträge) oder ökologischer Nutzen.
¾ Regionale Verankerung des Projekts: Abgleich und Abstimmung der Projekt-
ziele mit den übergeordneten regionalen Entwicklungszielen, Stellungnahme der Gemeinde(n) und/oder des Regionalverbands