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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Ausgangslage
schleiss- und Ersatzteilen. Auch in diesen Bereichen besteht ein Preisunterschied, wobei die effektive Differenz nicht beziffert werden kann.
Die Preisunterschiede zwischen dem günstigsten und dem teuersten Fabrikat in der Schweiz sind in der Regel erheblich, was den Quervergleich zum Ausland relativiert. Im Weiteren gibt es mindestens drei Aspekte, die nicht als Ursache für die Preisunterschiede in Frage kommen:
¾ Bezüglich den technischen Anforderungen liegt für den überwiegenden Teil
der landwirtschaftlichen Fahrzeuge eine Gesamtgenehmigung nach
74/150/EWG bzw. 2003/37/EG vor. Diese Genehmigung wird durch den Hersteller initialisiert und enthält alle relevanten Daten, die für eine Homologation notwendig sind. Als Basis wird sie auch zum Erstellen einer nationalen Typengenehmigung verwendet. Darüber hinaus werden landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zum Eigengebrauch importiert werden, ab 1. Oktober 2005 von der Typengenehmigungspflicht befreit sein125.
¾ In der Regel erstreckt sich der Patentschutz nicht auf ganze landwirtschaftliche
Maschinen, was Parallelimporte ermöglicht.
¾ Die Hauptimporteure verzichten spätestens seit einer Voruntersuchung der
Wettbewerbskommission auf Gebietsabsprachen zwischen ihren Händlern126.
125 Astra, Bundesamt für Strassen, 2005. Homepage, www.astra.admin.ch/html/de/news am 22. Juni 2005
126 Wettbewerbskommission, 2002, Recht und Politik des Wettbewerbs, Nr. 4, S. 558-566, Bern