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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Allgemeiner Teil

1.2.2.2 Natürliche Lebensgrundlagen und Landschaftspflege

Der grosse Teil der Kulturlandschaften ist geprägt durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und erfüllt vielerlei Ansprüche der Gesellschaft. Die gepflegte Flur, die charakteristischen Landschaften, die Fruchtbarkeit der Kulturböden als natürliche Lebensgrundlage und eine Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren, die nur auf offenen, nicht bewaldeten Flächen entstehen kann, sind Folge dieser Bewirtschaftung.

1.2.2.2.1 Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen

Boden

Heute werden 97 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Bodenfläche nach den Kriterien des ÖLN bzw. des biologischen Landbaus bewirtschaftet. Damit leistet die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Aufgrund der mangelnden Datengrundlage kann heute jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei Einhaltung der Vorgaben des ÖLN unter gewissen Bedingungen die Ertragsfähigkeit der Böden durch die Bewirtschaftung beeinträchtigt wird. Ausführlich sind die qualitativen Aspekte unter Ziff. 1.2.1.2.2 beschrieben.

Für die Erhaltung der Kulturböden in ihrer flächenmässigen Ausdehnung (Bodenquantität) ist die Landwirtschaft insofern ausschlaggebend, als sie mit der Bewirtschaftung das Aufkommen von Wald verhindert und so die Kulturlandschaft offen hält (vgl. Ziff. 1.2.2.2.2). Für den Verlust an fruchtbaren Böden ist in erster Linie die Siedlungstätigkeit verantwortlich. Im Zeitraum zwischen 1979/85 bis 1992/97 wurden 28 600 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche für Infrastruktur- und Siedlungszwecke beansprucht (~1 m2/s)32. Durch die Versiegelung wird die Ertragsfähigkeit irreversibel zerstört. Die fruchtbaren Böden befinden sich vorwiegend im Mittelland. Da die Siedlungerweiterung dort am stärksten ist, werden die besten Böden verbaut. Rund 40 Prozent der Bauzonenflächen liegen auf Boden bester Bonität33.

Mit dem Ziel, das Kulturland besser zu schützen hat der Bundesrat 1992 den Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) verabschiedet. Es wurde ein Mindestumfang von 438 560 Hektaren FFF festgelegt und die Aufteilung auf die einzelnen Kantone vorgenommen. Die FFF umfassen das ackerfähige Kulturland (inkl. ackerfähiger Naturwiesen) und somit lediglich einen Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Rahmen der Überprüfung des Sachplans wurde festgestellt, dass der Mindestumfang an FFF gesamtschweizerisch noch vorhanden ist. Die Reserven haben jedoch deutlich abgenommen. In einigen Kantonen ist der Mindestumfang nicht mehr vorhanden34. Zur Verbesserung des Vollzugs des Sachplans FFF ist eine Vollzugshilfe in Vorbereitung. Bei Einzonungen und anderen Vorhaben, welche FFF beanspruchen, ist jeweils eine Interessenabwägung vorzunehmen und der Sachplan FFF als nationales Anliegen zu gewichten.

Biologische Vielfalt

Einerseits hat die Landwirtschaft eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Habitaten für eine vielfältige Flora und Fauna. Andererseits ist sie aufgrund der Intensivie-

32 BFS (2001): Bodennutzung im Wandel, Arealstatistik Schweiz 33 BUWAL (2003): Schriftenreihe Umwelt Nr. 352 34 ARE (2003): 10 Jahre Sachplan Fruchtfolgeflächen, S. 9ff.