Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/56: Anpassung der Asylstrukturen, Teilrevision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und weitere Verordnungsänderungen · 6 Seiten

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SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT CONFÉDÉRATION SUISSE CONFEDERAZIONE SVIZZERA CONFEDERAZIUN SVIZRA

4. Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA)

4.1 Kompetenz des EJPD technische Vereinbarungen mit ausländischen Behörden

über die organisatorischen und technischen Gegebenheiten bei der Rückführung von eigenen Staatsangehörigen zu treffen (Art. 4a VVWA)

Ergebnis der Vernehmlassung

Die Mehrheit der Kantone sowie die CVP, FDP, EDU, SP und SD begrüssen die Delegation dieser Kompetenz an das EJPD und die damit verbundene Entlastung des Gesamtbundesrates. Einzig der Kanton TG sowie die LPS äusserten sich eher ablehnend. Die LPS führt an, dass der Gesamtbundesrat aus verfassungsrechtlicher Sicht für den Abschluss internationaler Vereinbarungen zuständig sein sollte. Zustimmend äusserten sich auch die KKJPD, SODK und SFH.

5. Verordnung zur Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO)

5.1 Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für vorläufig aufgenommene Personen:

Gleichstellung mit Personen mit Aufenthaltsbewilligung (Art. 7 BVO)

Ergebnis der Vernehmlassung

Mehrheitlich wird der den Vorschlag als wichtiger Schritt zur besseren Integration der vorläufig Aufgenommenen gewertet. Es müssten aber weitere Schritte zur aktiven Integration folgen. Der Bund sei aufgefordert, die notwendigen Integrationsmassnahmen zu finanzieren, da Hilfestellungen notwendig sind für die bessere Integration. Angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt wird allerdings auch bezweifelt, dass die Regelung zu nennenswerten Änderungen führen wird. Die vorläufigen Aufnahmen müssen regelmässig überprüft werden. Gewisse Kreise befürchten jedoch auch negative Auswirkungen dieser Besserstellung, insbesondere einen unerwünschten Pull-Effekt. Die Massnahme sei aus migrationsrechtlicher Sicht bedenklich und untergrabe das Ziel, den Asylrechtsmissbrauch zu bekämpfen.

6. Einsichtnahme

Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Migration (BFM) eingesehen werden. Der vorliegende Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse wird den Medien verfügbar gemacht. Ausserdem erfolgt eine allgemein zugängliche Veröffentlichung über das Internet (www.bfm.admin.ch).

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