Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/56: Anpassung der Asylstrukturen, Teilrevision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und weitere Verordnungsänderungen · 6 Seiten
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SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT CONFÉDÉRATION SUISSE CONFEDERAZIONE SVIZZERA CONFEDERAZIUN SVIZRA
1. Ausgangslage
Folgende Massnahmen in den Ausführungsverordnungen zum Asylgesetz und zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer wurden im Rahmen der Vernehmlassung den interessierten Kreisen unterbreitet:
1. Anpassung der an die Kantone zu entrichtenden Betreuungskostenpauschale
2. Wegweisungsvollzug und Rückkehrhilfe, z.B. durch Gewährung von Rückkehrhilfe
für Personen mit Nichteintretensentscheiden;
3. Asylverfahren und Auslastung der Empfangszentren durch Verlängerung des
Aufenthaltes in den Empfangszentren mit dem Ziel, vermehrt Asylentscheide
bereits in den Empfangszentren zu fällen.
Die Vernehmlassung fand vom 14. September bis zum 7. Dezember 2005 statt. Es haben daran alle Kantone und alle wichtigen Parteien sowie 21 interessierte Kreise teilgenommen. Insgesamt gingen 62 Stellungnahmen ein.
Nachfolgend werden die wichtigsten Resultate der Vernehmlassung dargelegt. Eine ausführlichere Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen findet sich im Anhang 1 in der Tabelle «Auswertung der Vernehmlassungsresultate», die auch das Abkürzungsverzeichnis enthält.
2. Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen
2.1. Änderung der Betreuungskostenpauschale für Asylsuchende und
Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Art. 29 AsylV2): Anpassung der Asylstrukturen an die gesunkenen Asylgesuchszahlen
Ergebnis der Vernehmlassung
Diese Änderung ist sehr umstritten. Die überwiegende Mehrheit der Kantone und die Mehrheit der Parteien (FDP, SP, LPS, teilweise Ablehnung seitens der CVP) sind dagegen. Auch die interessierten Kreise äussern sich mehrheitlich ablehnend. Es handle sich nicht um Einsparungen, sondern um eine (nicht akzeptable) Kostenverlagerung auf die Kantone. Die Aufrechterhaltung der kantonalen Strukturen im Asylbereich sowie Qualität der Betreuung seien mit diesen Sparmassnahmen nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich, vor allem bei den kleinen Kantonen.
Das Notfallkonzept des Bundes für besondere Lagen sei nicht bekannt. Die Kantone müssten in die Entwicklung dieses Konzeptes einbezogen werden. Eine regionale oder interkantonale Zusammenarbeit im Asylbereich sei kurzfristig nicht realisierbar und eher unrealistisch. Dies vor allem aufgrund der unterschiedlichen Verhältnisse in den Kantonen.
Auch sei es widersprüchlich, die vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt integrieren zu wollen, aber keine Betreuungskosten zu übernehmen. Eine Integration in den Arbeitsmarkt könne nicht ohne Betreuung erfolgen.
Aufgrund der Gespräche zwischen der KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren), der SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren) und dem EJPD, die zu einem neuen, gemeinsamen Vorschlag bezüglich der Betreuungskosten- und der Nothilfepauschale an die Kantone führte, soll auf diese Änderung verzichtet werden. Diesem Kompromiss stimmten die Kantone mehrheitlich zu. Mit der Einführung
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