Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/57: Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO), Änderung der Verteilschlüssel und Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007 · 4 Seiten

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SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT CONFÉDÉRATION SUISSE CONFEDERAZIONE SVIZZERA CONFEDERAZIUN SVIZRA

- Gemäss UR werden die Saisonalität der Wirtschaft sowie regionalpolitische

Wechselwirkungen nicht berücksichtigt, weshalb es die alten Schlüssel bevorzugt.

- Namentlich für GE sind die Kontingente zu tief: GE und die Fédération des

Entreprises Romandes fordern qualitative Kriterien und schlagen vor, die

durchschnittliche kantonale Kontingentsausschöpfung der Vorjahre zu

berücksichtigen. Damit könnten die unterschiedlichen Bedürfnisse (z. B. auch

internationale Unternehmen und Organisationen) abgedeckt werden.

- Für NE, SH und SZ genügt das kantonale Jahresaufenthalterkontingent nicht. Die

Entwicklungsperspektiven würden vom Verteilschlüssel nicht berücksichtigt.

- GR wehrt sich nicht grundsätzlich gegen den neuen Verteilschlüssel, stellt aber

Bedingungen: Die Kurzaufenthalterkontingente seien für Tourismus- und

Bergkantone (GR,VS) zu einem grösseren Anteil von der Bundesreserve auf die kantonalen Kontingente zu transferieren.

- SH beantragt ein Minimum von 25 Jahresaufenthaltern.

3. Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007

Die Mehrheit der Kantone ist aufgrund der letztjährigen Ausschöpfung mit der Höhe der Kontingente im Grundsatz zwar einverstanden. Sie erwartet zur Sicherstellung

insbesondere genügender Kurzaufenthalterkontingente jedoch Mindestgarantien oder eine flexiblere Regelung.

Der Verband schweizerischer Arbeitsämter und mehrere Kantone (FR, GR, SG, SZ, TI, VS) machen darauf aufmerksam, dass die EU/EFTA-Dienstleistungserbringer über 90- Arbeitstage, für die kein Anspruch nach dem Freizügigkeitsabkommen FZA besteht, das Kurzaufenthalterkontingent für Drittstaatsangehörige zur Zeit stark beanspruchen.

FR und GR schlagen deshalb vor, die Dienstleistungserbringer ohne Rechtsanspruch über die EU/EFTA-Kontingente abzubuchen. Der Verband schweizerischer Arbeitsämter und FR ziehen dafür auch eine Ausnahmeregelung oder ein Sonderkontingent in

Betracht.

SZ fordert eine Erhöhung der Kurzaufenthalterkontingente.

JU ist bei den Kurzaufenthaltern auf die Bundesreserve angewiesen.

NE schlägt vor, die Bundesreserve für Jahresaufenthalter um die Hälfte zu reduzieren und diese Einheiten auf die Kantone zu verteilen.

GR fordert, dass die Bundesreserve für Kurzaufenthalter max. 25 % des

Gesamtkontingentes betragen soll; die restlichen Einheiten seien auf die Kantone aufzuteilen.

Das Centre Patronal unterstützt den Kanton VD, bei Bedarf von der Bundesreserve profitieren zu können. Der Schweizerische Arbeitgeberverband schlägt vor, einzelnen Kantonen mit zu niedriger Zuteilung die Höchstzahlen gemäss Erfahrungswerten gezielt hinaufzusetzen, um administrativen Aufwand zu verringern.

4. Einsichtnahme

Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Migration (BFM) eingesehen werden. Der vorliegende Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse wird

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