Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/57: Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO), Änderung der Verteilschlüssel und Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007 · 6 Seiten
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Erläuternder Bericht
Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO), Änderung der Verteilschlüssel und Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007
Inhaltsübersicht
A. Änderung der Verteilschlüssel
1. Zusammenfassung
2. Zweck der Revision der Verteilschlüssel
2.1 Die alten Schlüssel
2.2 Entwicklungen
2.3 Effizientere Nutzung der Höchstzahlen
2.4 Planungssicherheit für die Kantone
2.5 Bundesreserve
3. Der neue BVO-Verteilschlüssel
3.1 Ein gemeinsamer Verteilschlüssel für Jahres- und Kurzaufenthalter
3.2 Anforderungen an den neuen Verteilschlüssel
3.3. Datenbasis
3.4. Berechnung des neuen Verteilschlüssels
4. Beurteilung des neuen Verteilschlüssels
4.1 Jahresaufenthalter
4.2 Kurzaufenthalter
5. Schlussfolgerungen
B. Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007
Anhang: Vergleichstabelle alte Höchstzahlen und neuer Verteilschlüssel
A. Änderung der Verteilschlüssel
1. Zusammenfassung
Eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Migration (BFM) und des Verbandes der schweizerischen Arbeitsämter (VSAA) hat die Verteilschlüssel für die Festlegung der kantonalen Höchstzahlen für Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten auf Wunsch der Kantone überarbeitet. Zweck der Schlüsselrevision war es, den Verteilmechanismus unter den Kantonen den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen. Vorgeschlagen wurde eine Verteilung für Jahres- und für Kurzaufenthalter nach denselben Kriterien, da sich nach heutigen Erfahrungen eine Unterscheidung nicht mehr rechtfertigt. Der Vorstand des VSAA hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und beim Schlüssel mit deutlicher Mehrheit die Anzahl Vollzeitstellen pro Kanton als einziges Kriterium bevorzugt. Wir unterstützen diese Position, weil sie einfach, logisch und nachvollziehbar ist. Da einige wenige grössere Verliererkantone dem nicht zustimmen wollten, liegt diese Variante nun zur Vernehmlassung vor.
Auch mit dieser Verteilung werden die wirtschaftlich bedeutendsten Kantone ihre Bedürfnisse nach Fachpersonal aus Drittstaaten mit ihrem Anteil nicht auf Anhieb abdecken können. Da wie bisher eine Bundesreserve in gleicher Höhe vorgesehen ist, kann das BFM den Kantonen in begründeten Fällen jedoch auch in Zukunft aushelfen. Dieses System hat sich bewährt.