Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/57: Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO), Änderung der Verteilschlüssel und Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007 · 4 Seiten
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SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT CONFÉDÉRATION SUISSE CONFEDERAZIONE SVIZZERA CONFEDERAZIUN SVIZRA
1. Ausgangslage
Folgende Themen der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer waren Gegenstand einer Vernehmlassung bei den Kantonen (Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes über das Vernehmlassungsverfahren):
1. Änderung des Verteilschlüssels für Jahres- und Kurzaufenthalter aus Nicht-
EU/EFTA-Staaten,
2. Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007.
Die Vernehmlassung fand vom 26. Mai bis zum 31. August 2006 statt. Es haben daran alle Kantone und zusätzlich vier interessierte Verbände teilgenommen. Insgesamt gingen 30 Stellungnahmen ein.
Nachfolgend werden die Resultate der Vernehmlassung kurz dargelegt.
2. Änderung der Verteilschlüssel
Eine Mehrheit von 18 Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, LU, NW, OW, SO, SG, TG, TI, VD, VS, ZH) befürwortet die Einführung des neuen Verteilschlüssels, der für Jahresaufenthalter und Kurzaufenthalter nun der gleiche ist. Unter den Befürwortern befinden sich auch Kantone, welche sowohl bei den Kontingenten für Jahrsaufenthalter wie auch bei den Kurzaufenthalterbewilligungen Kürzungen hinzunehmen haben.
Drei von vier Verbänden schliessen sich dieser Haltung an: Der Verband
schweizerischer Arbeitsämter (VSAA), der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie das Centre Patronal stimmen dem Verteilschlüssel ebenfalls zu.
Allgemein wird eine Fortführung der Zuteilungen aus der Bundesreserve nach heutiger Praxis erwartet. Meistens wird die Zustimmung zum neuen Verteilschlüssel mit dieser Erwartung verbunden.
Es wird mehrheitlich begrüsst und als sachlich richtig erachtet, dass der Verteilschlüssel für Jahresaufenthalter neu auch für Kurzaufenthalter gilt.
Es wird hervorgehoben, dass der Schlüssel leicht herzuleiten ist, auch wenn ihn nicht alle Vernehmlasser als einzig richtige Lösung ansehen. Eine hinreichende Unterstützung aus der Bundesreserve vorausgesetzt, wird er im Allgemeinen als genügend beurteilt.
Der Kanton VS könnte einen Verteilschlüssel, der die Finanzkraft der Kantone
berücksichtigt, nicht akzeptieren.
6 Kantone (GE, NE, SH, SZ, UR, ZG) und die Fédération des Entreprises Romandes lehnen den neuen Schlüssel ab:
- Laut ZG und SZ wird die Internationalisierung der Wirtschaft nicht berücksichtigt. Der
Kanton ZG fordert einen Schlüssel, der die Finanzkraft der Kantone berücksichtigt. Er bemängelt die Darstellung in der Vernehmlassung, weil eine ursprüngliche Variante der Arbeitsgruppe, die dem Verband schweizerischer Arbeitsämter unterbreitet
worden ist, nicht mehr aufgenommen wurde. Dieser Vorschlag ist bei einem
offiziellen "Ausmehrungsverfahren" unter der Leitung des Vorstandes des Verbandes schweizerischer Arbeitsämter gegen andere Varianten jedoch deutlich unterlegen.
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