Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/82: Vernehmlassung zur Volkszählung 2010: aktuelle Entscheide des Bundesrates / Fragen zum Informationsauftrag · 69 Seiten

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1. ZUSAMMENFASSUNG

An der Sitzung vom 10. Juni 2005 hat der Bundesrat verschiedene Entscheide zur Registerharmonisierung, zu einem Personenidentifikator und zur Durchführung der Volkszählung 2010 getroffen. Zur Neukonzeption der Volkszählung hat der Bundesrat vier Varianten beurteilt, darunter die Variante 3 (Registerzählung und Vollerhebung der Nichtregistermerkmale) und die Variante 4 (Registerzählung ergänzt mit jährlichen oder im Zwei- bis Vierjahresrhythmus durchzuführende Stichprobenerhebungen der Nichtregistermerkmale). Der Bundesrat hat sich für die Variante 4 ausgesprochen und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bei den Kantonen und anschliessend bei den politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen eine Vernehmlassung zum Informationsauftrag und zur Finanzierung der Volkszählung 2010 durchzuführen. Die Vernehmlassung bei den Kantonen ist am 30. September 2005, jene bei den politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen am 31. Januar 2006 abgeschlossen worden.

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und die Konferenz der regionalen statistischen Ämter der Schweiz (KORSTAT) haben den Kantonen für die Vernehmlassung Empfehlungen abgegeben. Die KORSTAT hat überdies auch allen anderen Vernehmlassten ein Argumentationsdossier zugestellt, in dem die vom Bundesrat favorisierte Option kritisch beurteilt und den Vernehmlassten vorgeschlagen wurde, auf der Argumentation von KORSTAT aufzubauen. Insbesondere Kantone, Städteverband und Gemeindeverband haben die KORSTAT-Argumente in weiten Teilen übernommen. Das führte dazu, dass viele gleich lautende Stellungnahmen abgegeben wurden und insgesamt nur wenige und kaum differenzierte Angaben zu den im Fragenkatalog zusammengestellten Fragen vorliegen – insbesondere fehlen in vielen Fällen Angaben zu den Anforderungen an den Informationsauftrag der VZ 2010.

A. Zusammenstellung nach den Vernehmlassten

A1 Kantone, Städte und Gemeinden

Die Kantone, der Städteverband, der Gemeindeverband und weitere kantonale und

kommunale Verbände sind mit der Registerharmonisierung – eine Voraussetzung für die Registerzählung – grundsätzlich einverstanden und sie findet eine breite Unterstützung. Die zusätzlichen Stichprobenerhebungen in den Jahren 2010-2019 stossen hingegen auf wenig Akzeptanz. Für 2010 wird zusätzlich zur Registerzählung eine Vollerhebung der nicht in den Registern enthaltenen Merkmale gefordert, weil ein zu grosser Informationsverlust in der räumlichen Detaillierung bei den Nichtregistermerkmalen befürchtet wird. Kantone, Gemeinden und Städte begründen ihre Haltung zusätzlich damit, dass sie die Vollerhebung nutzen wollen, um die Registerharmonisierung zu Ende zu führen, die Qualität der Register zu überprüfen und anhand der Resultate der Vollerhebung zu verbessern. Ein sorgfältig geplanter Systemwechsel wird jedoch nicht ausgeschlossen, sie befürchten aber, dass die Zeit bis 2010 nicht ausreichen wird, um die Neukonzeption umzusetzen.