Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/82: Vernehmlassung zur Volkszählung 2010: aktuelle Entscheide des Bundesrates / Fragen zum Informationsauftrag · 69 Seiten

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2. HINTERGRUND

Es ist die Pflicht der öffentlichen Statistikproduzenten wenn immer möglich bereits vorhandene Verwaltungsdaten zu verwenden, um die Anzahl Erhebungen, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Kosten der Statistik für die öffentliche Hand zu reduzieren. Informationen aus amtlichen Registern können jedoch nur verwendet werden, wenn die darin gespeicherten Merkmale harmonisiert sind. Gestützt auf Artikel 65 Absatz 2 der revidierten Bundesverfassung, wonach der Bund Vorschriften über die Harmonisierung und Führung amtlicher Register erlassen kann, um den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten, arbeitet das Bundesamt für Statistik (BFS) seit mehreren Jahren auf die Koordination und Harmonisierung dieser Register hin. In einem ersten Schritt hat das BFS das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) auf der Basis der Daten aus der Volkszählung 2000 aufgebaut.

An seiner Sitzung vom 10. Juni 2005 hat der Bundesrat (BR) einige Grundsatzentscheide zur Registerharmonisierung, zu einem Personenidentifikator und zur Durchführung der Volkszählung 2010 gefällt. Er hat insbesondere entschieden, dass die nächste Volkszählung als reine Registerzählung durchgeführt werden soll (Bevölkerungsregister und Gebäude- und Wohnungsregister). Zusätzlich sollen zwischen 2010 und 2019 die nicht in den Registern enthaltenen Merkmale im jährlichen bzw. im Zwei- bis Vierjahresrhythmus mit Stichprobenbefragungen erhoben werden. Die Kantone, die Informationen auf kleinerer räumlicher Stufe wünschen, können die Stichprobenerhebungen auf eigene Kosten aufstocken.

Da das Modernisierungsprojekt des BR eine weit gehende Neukonzeption der Erhebungsmethoden beinhaltet, wurde zwischen Juni und September 2005 eine Vernehmlassung bei den Kantonen und zwischen November 2005 und Ende Januar 2006 eine zweite Vernehmlassung bei den politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen zum Informationsauftrag und zur Finanzierung der Volkszählung 2010 durchgeführt. Der vorliegende Bericht behandelt die Ergebnisse beider Vernehmlassungsrunden.

Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten voraussichtlich Ende 2006 eine Botschaft zur nächsten Volkszählung mit Angaben zur Methode, zum Informationsauftrag, zu einem Verpflichtungskredit und zu den ggf. notwendigen Gesetzesänderungen vorlegen.