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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten
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Anhang 7
Fact Sheet Vernehmlassung Systementscheid Ehegattenbesteuerung Vollsplitting Divisor 2
Bei einem Vollsplitting wird das gemeinsame Einkommen zum Satz des halben
Gesamteinkommens besteuert.
Folgende Faktoren wurden bei der Berechnung des Vollsplittings berücksichtigt:
• Neuer Einheitstarif;
• Gewinnungskosten, Versicherungsabzug und Kinderabzug gemäss geltendem Recht;
• Abzug von 3200 Franken für Alleinstehende mit eigenem Haushalt (auch für
Alleinerziehende)
• Abzug für Alleinerziehende von 3% des Reineinkommens max. 6'000 Franken.
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A. Die wichtigsten Belastungsrelationen
Kategorie Vorgabe des Kategorie Ergebnis Bundesgerichts
Zweiverdienerehepaar = Zweiverdienerkonkubinat OK
(50:50) (50:50) Systembedingt! Zweiverdienerehepaar = Zweiverdienerkonkubinat Nicht OK
(70:30) (70:30) (ca. –30 bis –45%) Zweiverdienerehepaar <= Einverdienerehepaar OK
(70:30) Systembedingt =* Einverdienerehepaar < Alleinstehender OK
(ca. –60 bis –80%) Zweiverdienerehepaar > 2 Haushalte OK
(50:50) (Alleinstehende (ca. +15 bis +60%)
(* Ein geringer Unterschied bleibt wegen höherer Berufskostenabzüge der Zweiverdiener-Ehepaare)
B. Mehrbelastungen (gegenüber geltendem Recht 2006)
- Alleinerziehende : alle Einkommen
- Alleinstehende: alle Einkommen
- Konkubinatspaare: alle Einkommen
C. Entlastungen (gegenüber geltendem Recht 2006)
- Einverdienerehepaare: alle Einkommen
- Zweiverdienerehepaare: alle Einkommen
- Rentnerehepaare: alle Einkommen
I:\Gesetzgebung\Sachgeschäfte ESTV\Familienbesteuerung Systementscheid\2_VL-Verfahren\1_Vernehmlassungsvorlage\061010 Anhang 7.doc