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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten

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Anhang 8

Fact Sheet Vernehmlassung Systementscheid Ehegattenbesteuerung Teilsplitting (Divisor 1,7) mit Wahlrecht für Ehepaare

Beim System Teilsplitting mit Wahlrecht soll Ehepaaren zwei Besteuerungsvarianten zur

Auswahl stehen; einerseits (als Grundsatz) ein Teilsplitting mit Divisor 1,7 und andererseits eine reine Individualbesteuerung (Wahlrecht für Ehepaare). Alle Steuerpflichtigen unterliegen einem Einheitstarif.

Alle nicht Verheirateten werden individuell besteuert. Alleinstehenden mit eigenem Haushalt wird ein Abzug von 2'000 Franken gewährt. Den Alleinerziehenden wird zusätzlich ein Abzug von 3% des Reineinkommens max. 6'000 Franken eingeräumt.

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A. Die wichtigsten Belastungsrelationen

Kategorie Vorgabe des Kategorie Ergebnis Bundesgerichts

Zweiverdienerehepaar = Zweiverdienerkonkubinat OK

(50:50) (50:50) Wahlrecht-Ausübung! Zweiverdienerehepaar = Zweiverdienerkonkubinat OK / nicht OK

(70:30) (70:30) Wahlrecht-Ausübung*

(ca. –10 bis -30%)** Zweiverdienerehepaar <= Einverdienerehepaar OK

(70:30) (ca. –5 bis –20%)

Einverdienerehepaar < Alleinstehender OK

(ca. –50 bis –75%) Zweiverdienerehepaar > 2 Haushalte OK

(50:50) (Alleinstehende) (ca. +10 bis +30%)

* Infolge Wahlrecht-Ausübung bei hohen Einkommen: OK

** Bei tiefen und mittleren Einkommen: nicht OK

B. Mehrbelastungen (gegenüber geltendem Recht 2006)

- Alleinerziehende: alle Einkommen

- Alleinstehende: alle Einkommen

- Konkubinatspaare: alle Einkommen

C. Entlastungen (gegenüber geltendem Recht 2006)

- Einverdienerehepaare: alle Einkommen

- Zweiverdienerehepaare: alle Einkommen

- Rentnerehepaare: alle Einkommen