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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten
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Anhang 6
Fact Sheet Vernehmlassung Systementscheid Ehegattenbesteuerung Modifizierte Individualbesteuerung
Beim System der modifizierten Individualbesteuerung werden die Einkommen aus
selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, die Ersatzeinkommen sowie das Geschäftsvermögen demjenigen Ehegatten zugerechnet, der das entsprechende Einkommen erzielt bzw. Eigentümer des Geschäftsvermögens ist. Die anderen Vermögenswerte, die daraus fliessenden Erträge sowie die privaten Schulden sollen hingegen als Total zusammengefasst und den Ehegatten zwingend je zur Hälfte zugewiesen werden, dies unabhängig vom
Güterstand.
Folgende Faktoren wurden bei der Berechnung der modifizierten Individualbesteuerung berücksichtigt:
• Neuer Einheitstarif;
• Gewinnungskosten, Versicherungsabzug und Kinderabzug (je zur Hälfte) gemäss
geltendem Recht;
• Abzug von 5'000 Franken für Alleinstehende mit eigenem Haushalt (auch für
Alleinerziehende);
• Einverdienerabzug von 15’000.-- für Ehepaare;
• Abzug für Alleinerziehende von 3% des Reineinkommens max. 6’000.--.
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A. Die wichtigsten Belastungsrelationen
Kategorie Vorgabe des Kategorie Ergebnis Bundesgerichts
Zweiverdienerehepaar = Zweiverdienerkonkubinat OK
(50:50) (50:50) Systembedingt!
Zweiverdienerehepaar = Zweiverdienerkonkubinat OK
(70:30) (70:30) Systembedingt!
Zweiverdienerehepaar <= Einverdienerehepaar OK
(70:30) (ca. –10 bis –40%) Einverdienerehepaar < Alleinstehender OK
(ca. –20 bis –60%) Zweiverdienerehepaar > 2 Haushalte OK
(50:50) (Alleinstehende) (ca. +25 bis +85%)
B. Mehrbelastungen (gegenüber geltendem Recht 2006)
- Alleinerziehende: alle Einkommen
- Konkubinatspaare: mittlere/hohe Einkommen
C. Entlastungen (gegenüber geltendem Recht 2006)
- Zweiverdienerehepaare: mittlere/hohe Einkommen
- Rentnerehepaare: alle Einkommen