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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten
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Anhang 5
Fact Sheet Vernehmlassung Systementscheid Ehegattenbesteuerung
Vier „finanziell gleichwertige“ Systeme
a) Gleichwertigkeit aus finanzieller Sicht (Minderertrag = 10% des Sollertrags der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen; bezogen auf Steuerperiode 2008 = rund 900 Mio. Minderertrag)
b) Bestmögliche Erfüllung der vom Bundesgericht vorgegebenen
Belastungsrelationen unter den verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen
c) Inkaufnahme von Mehrbelastungen einzelner Kategorien von Steuerpflichtigen bzw. einzelner Einkommenskategorien gegenüber dem geltenden Recht 2006 (aus finanziellen Gründen oder aus Gründen der einzuhaltenden Belastungsrelationen)
Beschreibung der 4 „finanziell gleichwertigen“ Systeme
System 1: Modifizierte Individualbesteuerung (neuer Tarif, neuer Abzug von 5'000 Franken für Alleinstehende mit eigenem Haushalt, neuer Abzug von 15'000 Franken für Einverdiener-Ehepaare, neuer Abzug von 3% des Reineinkommens, höchstens 6'000 Franken für Alleinerziehende)
System 2: Vollsplitting (neuer Tarif, Divisor = 2, neuer Abzug von 3'200 Franken für Alleinstehende mit eigenem Haushalt, neuer Abzug von 3% des Reineinkommens, höchstens 6'000 Franken für Alleinerziehende)
System 3: Teilsplitting mit Wahlrecht (neuer Einheitstarif; Alleinstehende werden individuell besteuert; Alleinstehenden mit eigenem Haushalt wird ein Abzug von 2'000 und Alleinerziehenden zusätzlich ein Abzug von 3% des Reineinkommens,
höchstens 6'000 Franken gewährt. Ehepaare unterstehen grundsätzlich einem Teilsplitting mit einem Divisor von 1,7. Sie haben jedoch die Möglichkeit die
Individualbesteuerung zu verlangen.
System 4: Doppeltarif (neuer Doppeltarif, höherer Abzug von 40% des niedrigeren Erwerbs- oder Renten-Einkommens, höchstens 30'000 Franken für Zweiverdiener und Zweirenten-Ehepaare, neuer Abzug von 5'000 Franken für Ehepaare)
Hinweis zum Minderertrag
Mit einem Minderertrag von rund 900 Mio. Franken (Stand: Steuerperiode 2008)
„kostet“ jedes der 4 Systeme rund das Doppelte der im Parlament beschlossenen Sofortmassnahmen.