Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/119: Mandatserweiterung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) vom 24. September 2004 · 2 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
1 Einleitung
Am 24. September 2004 hat der Bundesrat das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt Europol (im Folgenden: Abkommen) unterzeichnet. Das Abkommen wurde vom Parlament am 7. Oktober 2005 genehmigt. Es ist am 1. März 2006 in Kraft getreten. Das Mandat des Abkommens sieht eine Zusammenarbeit in acht Deliktsbereichen vor (Artikel 3 Absatz 1 Abkommen).
Das Mandat von Europol erstreckt sich auf 25 Deliktsbereiche. Deshalb hat der Bundesrat, gleichzeitig mit dem Abkommen, eine Absichtserklärung unterzeichnet, die eine Erweiterung des Mandats nach Inkrafttreten des Abkommens vorsieht.
Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Einbezug der Kantone (im Folgenden: IDAG Europol) hat die zusätzlichen Deliktsbereiche geprüft und definiert. Zu den Ergebnissen der IDAG Europol führte das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement vom 15. Mai bis 3. Juli 2007 eine Anhörung bei den Kantonen durch.
2 Ergebnisse der Anhörung
Im Rahmen der Anhörung haben 25 Kantone geantwortet. 23 Kantone begrüssen die Mandatserweiterung ohne Vorbehalte (ZH, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, JU). Mitunter wird auch die Auffassung geäussert, die Mandatserweiterung sei nicht nur wünschenswert sondern notwendig. Zwei Kantone verzichten auf Bemerkungen (LU, AR). Ausserdem hat sich auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren zustimmend zur Mandatserweiterung geäussert.
Begründet wird die Zustimmung mit folgenden Argumenten:
Das geltende Abkommen hat sich aus polizeilicher Sicht bislang bewährt. Die Mandats-
erweiterung ermöglicht, diese bewährte Zusammenarbeit auszubauen.
Die Kriminalität kennt immer weniger Grenzen. Eine ganze Reihe von Delikten betrifft
kaum mehr nur einen Staat, sondern tangiert mehrere Länder. Vor diesem Hintergrund entspricht die Mandatserweiterung den heutigen Bedürfnissen der internationalen Zusammenarbeit zur Kriminalitätsbekämpfung.
Das aktuelle Mandat der Zusammenarbeit kann nicht alle Möglichkeiten der Zusammen-
arbeit mit Europol ausschöpfen. Mit der Mandatserweiterung kann eine Lücke in der internationalen Zusammenarbeit geschlossen werden.
Mit der Ergänzung des Mandats setzt die Schweiz ein weiteres Zeichen für ihre Koopera-
tionsbereitschaft bei der internationalen Verbrechensbekämpfung.
Die IDAG Europol hat für die Definition der Deliktsbereiche die richtigen Anknüpfungs-
punkte gefunden.
Zusätzlicher Ressourcenaufwand
Einzelne Kantone weisen daraufhin, dass die erweiterte Zusammenarbeit mit Europol für die kantonalen Strafverfolgungsbehörden einen spürbaren Mehraufwand erfordern. Auch wenn dieser Mehraufwand insgesamt nicht als erheblich beurteilt wird, werden die Bundesbehörden dennoch eingeladen, dieser steigenden Mehrbelastung bei neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen gebührend Rechnung zu tragen.