Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/119: Mandatserweiterung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) vom 24. September 2004 · 4 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

Bern, 15. Mai 2007

Anhörung

über die Mandatserweiterung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) vom 24. September 2004 (SR 0.360.268.2).

In Anwendung von Art. 2 der Vernehmlassungsverordnung (SR 172.061.1).

Gegenstand der Anhörung

Am 24. September 2004 hat der Bundesrat das Abkommen zwischen der Schweiz und Europol (im Folgenden: Abkommen) unterzeichnet. Das Abkommen wurde vom eidgenössischen Parlament am 7. Oktober 2005 genehmigt. Es ist am 1. März 2006 in Kraft getreten. Das Mandat des Abkommens sieht eine Zusammenarbeit in acht Deliktsbereichen vor (Art. 3 Abs. 1 Abkommen).

Das Mandat von Europol erstreckt sich auf 25 Deliktsbereiche. Deshalb hat der Bundesrat, gleichzeitig mit dem Abkommen, eine Absichtserklärung unterzeichnet, die eine Erweiterung des Mandats nach Inkrafttreten des Abkommens vorsieht. Um diese Erweiterung des Mandats geht es in der vorliegenden Anhörung.

Gründe für die Mandatserweiterung

Das aktuelle Mandat schöpft die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Europol nicht gänzlich aus, weil gewisse Deliktsbereiche nicht darin enthalten sind. Bei diversen dieser Deliktsbereiche (z.B. Entführungen, Kreditkartenbetrug, Produktpiraterie, illegaler Waffenhandel) hat die Schweiz ein grosses Interesse an der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit. Mit der Mandatserweiterung kann die Schweiz die Lücke im Mandat füllen und von den Informationen, Analysen und der Ermittlungsunterstützung durch Europol profitieren.

Das geltende, eingeschränkte Mandat schafft gewisse operationelle Schwierigkeiten. Mitunter sind bei Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen verschiedene Delikte gleichzeitig betroffen, weil die Organisation in unterschiedlichen Deliktsbereichen aktiv ist. Durch das eingeschränkte Mandat müssen die Meldungen daher von Informationen befreit werden, die nicht durch das Mandat abgedeckt sind. Dies entfällt durch die Mandatserweiterung.

Die Schweiz gilt bei Europol und den Mitgliedstaaten als verlässlicher Kooperationspartner. Bei einer Verzögerung oder gar dem Verzicht auf die Mandatserweiterung läuft die Schweiz Gefahr, sich dem Vorwurf auszusetzen, bei der internationalen Verbrechensbekämpfung zu wenig kooperativ zu sein.