Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/123: Teilrevision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) / 1. Etappe; Spitalpräparate · 7 Seiten
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1 Ausgangslage
Mit Schreiben vom 8. Dezember 2006 lud das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) die interessierten Kreise ein, ihre Stellungnahme zur
1. Etappe der Teilrevision des Heilmittelgesetzes (HMG) im Rahmen einer konferenziellen Anhörung am 15. Dezember 2006 abzugeben. Zusätzlich wurde die Gelegenheit gegeben, zur Vorlage (ergänzend) schriftlich bis zum 22. Dezember 2006 Stellung zu nehmen.
Die Anhörungsunterlagen wurden an 20 Adressatinnen und Adressaten versandt. Sieben interessierte Organisationen waren an der konferenziellen Anhörung vom 15. Dezember 2006 vertreten. Hierzu liegt ein Protokoll vor (siehe Anhang 2).
Insgesamt 19 Stellungnahmen wurden auf dem schriftlichen Weg eingereicht (davon 15 von begrüssten und 4 von nicht begrüssten Stellen).
2 Zusammenfassung der Ergebnisse
Nachfolgend werden die anlässlich der konferenziellen Anhörung vom 15. Dezember 2006 mündlich eingebrachten Bemerkungen sowie die in der Folge schriftlich eingereichten Stellungnahmen zusammengefasst.
ASSGP und GRIP haben sich der Stellungnahme der SGCI angeschlossen, ohne zusätzliche Bemerkungen zu machen. Bezüglich den Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen verweisen Intergenerika und VIPS auf die Detailkommentare der SGCI. H+ unterstützt die Stellungnahme der GSASA.
Von FHM, GSASA, H+, KAV, pharmaSuisse und Santésuisse wurden diverse Anträge gestellt, die nicht im direkten Zusammenhang mit dieser Revision stehen. Diese Begehren werden daher hier nicht wiedergegeben.
2.1 Allgemeine Einschätzung der Vorlage
Die Revisionsvorlage wurde insgesamt betrachtet sehr unterschiedlich aufgenommen. Auch die Beurteilung der einzelnen Bestimmungen kann (meist) nicht auf den gleichen Nenner gebracht werden.
Ausdrücklich begrüsst bzw. mehrheitlich befürwortet wurde die Revisionsvorlage von der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), von der schweizerischen Kantonsapothekervereinigung (KAV), von Santésuisse, vom schweizerischen Apothekerverband (pharmaSuisse) sowie von Ärzte- und Spitalverbänden (FMH, GSASA, H+). Nach Meinung dieser Anhörungsteilnehmer werden die heute im Spitalbereich bestehenden, dringlichen Probleme mit der Revisionsvorlage weitgehend gelöst. Der schweizerische Drogistenverband (SDV) unterstützt die Revision ebenfalls.
Die begrüssten Patienten- bzw. Konsumentenschutzorganisationen haben mehrheitlich auf die Einreichung einer Stellungnahme verzichtet. FRC hat von der Vorlage Kenntnis genommen, ohne dazu Bemerkungen vorzubringen.
Die Verbände der pharmazeutischen Industrie sowie die Grosshändlervertretung begrüssen zwar
auch die Schaffung geeigneter Rechtsgrundlagen, um in medizinisch begründeten Notfällen die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Die Rechtsgrundlagen müssten aber dem Prinzip der Verhältnismässigkeit und dem mit dem HMG verwirklichten Grundsätzen für eine einheitliche und verbindliche Regelung der Arzneimittelzulassung sowie Anforderungen an die Herstellung und Distribution für